Wann droht ein Schaden, der sich nicht mehr gutmachen lässt?
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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 29.04.2021 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Schul- bzw Kindergartenwechsel.OGH 7 Ob 164/25f, 22.10.2025
- Hier: Unwiederbringlicher Schaden im konkreten Fall vertretbar verneint, weil nach Kündigung des Stromlieferungsvertrags das vom Kläger befürchtete Abschalten des Stroms/die Einstellung der Stromlieferung durch das beklagte Elektrizitätsunternehmen nicht drohe, weil dieses sich nach § 66 Abs 6 TEG (in der Fassung LGBl Nr 7/24) ohnedies zur weiteren Lieferung von elektrischer Energie verpflichtet fühle.OGH 7 Ob 76/24p, 22.05.2024
- Hier: Behandlung mit bestimmtem Medikament.OGH 2 Ob 49/21a, 29.04.2021
- Für die Bejahung eines unwiederbringlichen Schadens kann es nicht genügen, dass der Klägerin der ihr ihrer Ansicht nach zustehende Anspruch bis zum (rechtskräftigen) Abschluss des Hauptverfahrens vorenthalten wird, sondern ist es erforderlich, dass durch dieses vorübergehende Vorenthalten ein konkreter darüber hinausgehender Schaden droht.OGH 10 ObS 38/17m, 25.04.2017
- Anders als nach § 16 Abs 2 und § 42 Abs 4 GmbHG kommt es mangels einer vergleichbaren Sonderregelung im Vereinsrecht nicht auf einen dem Verband, sondern einen dem Antragsteller drohenden Schaden an.OGH 1 Ob 245/14g, 03.03.2015
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012390 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 2 Ob 49/21a, 29.04.2021, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 381 · Sicherung anderer Ansprüche
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Es muss noch zu keinem Ausfall und zu keiner Schädigung gekommen sein. Es genügt die Möglichkeit, dass ein nicht wiedergutzumachender Schaden droht, wenn der gegenwärtige Zustand aufrechtbleibt.
Droht ein Schaden, der sich später nicht mehr gutmachen lässt, kann das Gericht vorläufig eingreifen. Auch eine Gefährdung Ihrer Gesundheit kann ein solcher Schaden sein.