Bekomme ich rasche Hilfe bei Gefahr für meine Gesundheit?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 12.12.2022 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1966)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Schul- bzw Kindergartenwechsel.OGH 7 Ob 164/25f, 22.10.2025
- Hier: Behandlung mit bestimmtem Medikament.OGH 2 Ob 49/21a, 29.04.2021
- ObdachlosigkeitOGH 7 Ob 709/82, 09.09.1982
- Immaterielle Beeinträchtigungen zu denen Ärger, Verdruss, Aufregung und Lärm gehören, können nach dem weiten Schadensbegriff des § 1293 ABGB einen Schaden bedeuten.OGH 1 Ob 634/81, 01.07.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0005319 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 14.
- OGH 5 Ob 210/22a, 12.12.2022, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 49/21a, 29.04.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 102/16z, 06.07.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1293
- Exekutionsordnung (EO) § 381 · Sicherung anderer Ansprüche
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Entscheidend ist allein, welchen Schaden Sie selbst erleiden würden, wenn die beantragte einstweilige Verfügung nicht erlassen wird. Es genügt nicht, dass Ihnen der behauptete Anspruch bis zum Ende des Hauptverfahrens vorenthalten bleibt. Es muss darüber hinaus ein konkreter Schaden drohen.
Wer eine einstweilige Verfügung zur Abwehr drohender Gewalt oder eines nicht wiedergutzumachenden Schadens will, muss selbst die konkreten Umstände behaupten, die das begründen. Diese Last trifft ausschließlich ihn.