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Kann ich den Antrag wiederholen, wenn er allein abgewiesen wurde?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Mitmieter, Vermieter
Ja. Die Abweisung Ihres allein gestellten Antrags hindert einen neuen Antrag nicht, den beide Mitmieter gemeinsam tragen. Es genügt schon, wenn Sie sich dem noch in erster Instanz anhängigen Antrag der Mitmieterin anschließen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 06.11.2018 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Die Abweisung des Antrages eines Mitmieters in der Angelegenheit der Angemessenheit des Hauptmietzinses nach § 37 Abs 1 Z 8 MRG steht einem neuen von beiden Teilen getragenen Antrag nach § 37 Abs 1 Z 8 MRG nicht entgegen, wozu hinreichend ist, wenn der Antragsteller dem in erster Instanz noch anhängigen Antrag der Mitmieterin beitritt.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013162 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Mietzinsüberprüfung bei Mitmietern

Nein, wenn Sie die Wohnung gemeinsam mit einer anderen Person gemietet haben. Ein Antrag auf Überprüfung der Angemessenheit des Hauptmietzinses muss von allen Mitmietern getragen werden, weil die Entscheidung zwingend für alle wirkt. Der gemeinsam geschuldete Mietzins lässt sich nicht in Anteile der einzelnen Mitmieter aufspalten.

günstig für Vermieter Antrag mehrerer Mitmieter

Nein. Gibt es zwei oder mehr Mitmieter, müssen sowohl der Antrag auf Anerkennung als Hauptmieter als auch der Antrag auf Feststellung einer Überschreitung des zulässigen Mietzinses von allen Mitmietern getragen sein.

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