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Muss ich Leasingraten weiterzahlen, wenn die Sache beschädigt wurde?

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Als Leasingnehmer tragen Sie das Risiko für die Sache, auch wenn sie zufällig zerstört oder von dritter Seite beschädigt wird. Sie müssen die Raten weiterzahlen und die Sache am Ende in dem Zustand zurückgeben, der sich bei ordentlichem Gebrauch ergibt. Der Leasinggeber muss weder für die Brauchbarkeit einstehen noch Reparaturen übernehmen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 24.10.2023 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Der Leasingnehmer trägt das Risiko des Besitzers einschließlich der zufälligen Zerstörung, sodass er auch bei Einwirkung von dritter Seite zinszahlungspflichtig bleibt. Er muss die Sache nach Ablauf des Vertrages dem Leasinggeber in dem Zustand zurückgeben, der sich durch einen ordentlichen Gebrauch ergibt; er ist daher verpflichtet die Sache in brauchbarem Zustand zu erhalten, wogegen der Leasinggeber keine Gewähr für die Gebrauchsfähigkeit zu leisten und keine Reparaturpflichten hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018487 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 13.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Leasingnehmer Pflichten des Leasinggebers

Der Leasinggeber muss Ihnen die Sache brauchbar verschaffen, das ist seine Gegenleistung für die Raten. Diese Pflicht darf er nicht durch Klauseln aushöhlen, die Ihnen das gesamte Risiko aufbürden, ohne zu unterscheiden, ob Sie die Sache überhaupt ordentlich bekommen haben. Auch wenn Sie eine unrichtige Übernahmebestätigung unterschrieben haben, verlieren Sie diesen Anspruch nicht; fehlen zugesagte Eigenschaften, hat der Leasinggeber seine Pflicht verletzt.

günstig für Leasingnehmer Leasingnehmer und Ersatz der Reparaturkosten

Wenn Sie eine Sache nutzen, die einem anderen gehört, und laut Vereinbarung die Reparaturkosten tragen müssen, dann können Sie diese Kosten selbst vom Schädiger verlangen. Das gilt zum Beispiel beim Leasingvertrag. Der Schaden trifft wirtschaftlich Sie, deshalb dürfen Sie ihn geltend machen.

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