Muss ich Leasingraten weiterzahlen, wenn die Sache beschädigt wurde?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 24.10.2023 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Für die Zeit nach ordnungsgemäßer Übergabe des Leasingguts stellt die Verschiebung des Gefahrenrisikos auf den Leasingnehmer ähnlich wie auf einen Käufer ein Wesensmerkmal des Leasingvertrags dar.OGH 5 Ob 159/09g, 24.11.2009
- Die Verschiebung des Gefahrenrisikos auf den Leasingnehmer ist beim Finanzierungsleasing für die Zeit nach ordnungsgemäßer und mängelfreier Übergabe des Leasingguts grundsätzlich zulässig.OGH 1 Ob 131/09k, 17.11.2009
- Dass im Einzelfall wegen einer besonderen Vertragsgestaltung eine andere Beurteilung geboten sein kann, ändert nichts an dem dargelegten Grundsatz der generellen Zulässigkeit der Überwälzung der Gefahr ab Übergabe auf den Leasingnehmer.OGH 4 Ob 59/09v, 08.09.2009
- Die wirtschaftlichen Ähnlichkeiten des Leasingnehmers mit einem Käufer rechtfertigen die Zulässigkeit der Gefahrtragung ab Übergabe.OGH 3 Ob 12/09z, 19.05.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018487 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 13.
- OGH 7 Ob 128/23h, 24.10.2023, Fall aus Tirol
- OGH 4 Ob 31/18i, 20.02.2018, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Der Leasinggeber muss Ihnen die Sache brauchbar verschaffen, das ist seine Gegenleistung für die Raten. Diese Pflicht darf er nicht durch Klauseln aushöhlen, die Ihnen das gesamte Risiko aufbürden, ohne zu unterscheiden, ob Sie die Sache überhaupt ordentlich bekommen haben. Auch wenn Sie eine unrichtige Übernahmebestätigung unterschrieben haben, verlieren Sie diesen Anspruch nicht; fehlen zugesagte Eigenschaften, hat der Leasinggeber seine Pflicht verletzt.
Wenn Sie eine Sache nutzen, die einem anderen gehört, und laut Vereinbarung die Reparaturkosten tragen müssen, dann können Sie diese Kosten selbst vom Schädiger verlangen. Das gilt zum Beispiel beim Leasingvertrag. Der Schaden trifft wirtschaftlich Sie, deshalb dürfen Sie ihn geltend machen.