Muss mir der Verwahrer mein Eigentum herausgeben?
günstig für Eigentümer betrifft Eigentümer, Verwahrer, Hinterleger
Ja. Wenn Sie als Eigentümer die Herausgabe Ihrer Sache verlangen, kann der Verwahrer das nicht mit dem Hinweis darauf ablehnen, dass er die Sache in Verwahrung hat.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 28.09.2016 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Begehrt der Eigentümer vom Verwahrer die Herausgabe der Sache, kann der Verwahrer den Herausgabeanspruch nicht unter Hinweis auf den Verwahrungsanspruch ablehnen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018995 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 7 Ob 101/16b, 28.09.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Vertragsrecht · Zwei Ansprüche auf dieselbe verwahrte Sache
Vertragsrecht · Rückgabe verwahrter Sachen
Eigentum und Grundbuch · Herausgabe trotz eigenem Nutzungsrecht
Eigentum und Grundbuch · Aufgabe des Eigentums an einer Sache
Vertragsrecht · Herausgabe einer nicht mehr vorhandenen Sache