Bekomme ich meine eigene Arbeit in der Mietwohnung bezahlt?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 29.03.2017 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: § 10 MRG.OGH 5 Ob 85/02i, 09.04.2002
- Hier: Erbenermittler - Genealoge.OGH 7 Ob 155/00w, 12.07.2000
- Die Judikatur hat sich, soweit es um die Honorierung der Arbeitskraft bei der Geschäftsführung ohne Auftrag geht, zunehmend in Richtung eines Entlohnungsanspruchs "verschoben".OGH 7 Ob 155/00w, 12.07.2000
- Bei der nützlichen Geschäftsführung ohne Auftrag, die im Rahmen eines Gewerbes des Geschäftsführers ausgeübt wird, spricht die Vermutung für anderweitigen Erwerbsentgang, so dass im Ergebnis praktisch Entlohnung geschuldet wird.OGH 1 Ob 2168/96x, 03.10.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019782 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 3 Ob 51/17x, 29.03.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Für Arbeiten, die eigentlich der Vermieter hätte durchführen müssen, haben Sie Anspruch auf Ersatz der dafür erforderlichen Kosten; auf einen verbleibenden Nutzen kommt es dabei nicht an. Ihre eigene Arbeitsleistung wird in der Regel nicht ersetzt, wohl aber das, was Sie Ihren Helfern bezahlt haben.
Das hängt davon ab, worauf sich Ihr Anspruch stützt. Nach dem Mietrechtsgesetz zählt der objektive Nutzen für einen durchschnittlichen Benützer, nach der Regel über die nützliche Geschäftsführung dagegen der klare, überwiegende Vorteil für den Vermieter, den Sie beweisen müssen. Für Ihre eigene Arbeitsleistung bekommen Sie nichts, außer Sie sind dafür befugter Gewerbetreibender; die Kosten für Ihre Helfer sind Ihnen aber zu ersetzen.