Muss ich beim Vorkaufsrecht jede Bedingung des fremden Kaufvertrags übernehmen?
günstig für Vorkaufsberechtigter betrifft Vorkaufsberechtigte, Käufer, Verkäufer, Liegenschaftseigentümer
Wenn Sie ein Vorkaufsrecht ausüben, treten Sie grundsätzlich in den Vertrag mit dem Dritten ein. Eine Bedingung, die nur deshalb aufgenommen wurde, weil Ihre Ausübung drohte, und die nicht zum Austausch von Leistung und Gegenleistung gehört, müssen Sie aber nicht übernehmen. Solche Klauseln sind Fremdkörper im Kaufvertrag.
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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 01.06.2022 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Der Vorkaufsberechtigte muss eine Klausel, die - wegen drohender Ausübung des Vorkaufsrechtes in den Drittvertrag aufgenommen - sich deshalb des drittvertraglichen Synallagmas bewegt, als kaufvertraglichen "Fremdkörper" nicht übernehmen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zahlung der Maklerprovision durch die Käuferseite; keine unbillige Vereitelung der Ausübung des Vorkaufsrechts.OGH 5 Ob 49/22z, 01.06.2022
- Hier: Gründe, aus denen dem Vorkaufsberechtigten die Einlösung unter den im Kaufvertrag vereinbarten Nebenbedingungen (§ 1077 ABGB) unmöglich oder unzumutbar gewesen wären.OGH 2 Ob 27/13d, 07.05.2013
- Die Zustimmung des Vorkaufsberechtigten zu einer Vertragsklausel, die ihn verpflichtet, die vom Erstkäufer aufgewendeten Vertragserrichtungskosten zu ersetzen, ist zulässig, wenn sie die Ausübung des Vorkaufsrechts nicht unbillig erschwert (hier: Verwendung des Drittvertrags durch den Vorkaufsberechtigten).OGH 8 Ob 161/08x, 02.04.2009
- Der Vorkaufsberechtigte muss solche Klauseln des Drittvertrags nicht übernehmen, die außerhalb des drittvertraglichen Synallagmas stehen und dem Verpflichteten keinen Vorteil bringen, die Ausübung des Vorkaufsrechts jedoch unbillig erschweren.OGH 1 Ob 49/00p, 25.07.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020188 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 5 Ob 49/22z, 01.06.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
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