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Muss ich beim Vorkaufsrecht jede Bedingung des fremden Kaufvertrags übernehmen?

günstig für Vorkaufsberechtigter betrifft Vorkaufsberechtigte, Käufer, Verkäufer, Liegenschaftseigentümer
Wenn Sie ein Vorkaufsrecht ausüben, treten Sie grundsätzlich in den Vertrag mit dem Dritten ein. Eine Bedingung, die nur deshalb aufgenommen wurde, weil Ihre Ausübung drohte, und die nicht zum Austausch von Leistung und Gegenleistung gehört, müssen Sie aber nicht übernehmen. Solche Klauseln sind Fremdkörper im Kaufvertrag.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 01.06.2022 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Der Vorkaufsberechtigte muss eine Klausel, die - wegen drohender Ausübung des Vorkaufsrechtes in den Drittvertrag aufgenommen - sich deshalb des drittvertraglichen Synallagmas bewegt, als kaufvertraglichen "Fremdkörper" nicht übernehmen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020188 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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