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Was muss ich anbieten, wenn ich mein Vorkaufsrecht ausübe?

günstig für Verpflichteter betrifft Vorkaufsberechtigte, Verkäufer, Käufer, Liegenschaftseigentümer
Sie müssen innerhalb der Einlösungsfrist nicht nur den Preis, sondern auch die geschuldeten Nebenleistungen anbieten oder sicherstellen. Unterbleibt das, erlischt Ihr Vorkaufsrecht. Es muss also rechtzeitig genau jene Leistung angeboten werden, die auch der andere Käufer zu erbringen hätte.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 27.05.2021 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2004)

§ 1075 ABGB nötigt den Berechtigten, im Rahmen der "wirklichen Einlösung" zur Wirksamkeit der Ausübung des Vorkaufsrechtes auch die geschuldete Nebenleistung oder ihre Sicherstellung anzubieten. Unterbleibt dies während der Einlösungsfrist, erlischt das Vorkaufsrecht. Es hat also fristgerecht eine spiegelbildliche Übereinstimmung der Leistungen, die der Drittkäufer und der Vorkaufsberechtigte zu tragen haben, hergestellt zu werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119205 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 7.

Im Gesetz

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