Wie mache ich mein Vorkaufsrecht geltend?
günstig für Vorkaufsberechtigter betrifft Vorkaufsberechtigte, Verkäufer, Käufer, Liegenschaftseigentümer
Beim Vorkaufsrecht muss Ihnen der Eigentümer die Sache anbieten, bevor er sie an jemand anderen verkauft. Liegt bereits ein bindendes Angebot eines Käufers vor, können Sie durch eine einseitige Erklärung an dessen Stelle treten; der Eigentümer und der Käufer müssen dabei nicht mitwirken. Das Recht ist an Ihre Person gebunden.
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Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 27.05.2021 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2007)
§ 1072 ABGB versteht unter dem Vorkaufsvorbehalt einen Nebenvertrag zum Kaufvertrag, durch welchen sich der Käufer schuldrechtlich verpflichtet, das Kaufobjekt vor Veräußerung an einen anderen dem Verkäufer zur Einlösung anzubieten. Der Begünstigte erhält dadurch das (an seine Person gebundene) Gestaltungsrecht, ein Vertragsverhältnis durch einseitige Erklärung ohne Mitwirkung der Gegenseite zustande zu bringen. Mit anderen Worten steht dem Vorkaufsberechtigten dann, wenn im Verhältnis zwischen dem Eigentümer und dem potenziellen Käufer zumindest eine bindende Vertragsofferte vorliegt, die Option offen, ohne weitere Einflussmöglichkeit und ohne weiteres Tätigwerden des Eigentümers und des potenziellen Käufers an dessen Stelle zu treten. Etwaige weitere Verträge zwischen dem Eigentümer und dem Vorkaufsberechtigten haben auf die Frage der Einlösung keinen Einfluss.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123147 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 5.
- OGH 5 Ob 52/21i, 27.05.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 223/19h, 20.02.2020, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 62/19d, 27.06.2019, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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