Darf ein Rückkaufsrecht auch einer anderen Person zustehen?
günstig für Berechtigter betrifft Käufer, Verkäufer, Grundstückseigentümer
Das Gesetz beschränkt das Wiederkaufsrecht auf den Verkäufer und auf dessen Lebenszeit. Daraus folgt aber nicht, dass es unzulässig wäre, einer anderen Person ein Kaufrecht mit demselben Inhalt einzuräumen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 21.10.2025 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Aus den einschränkenden Regelungen des § 1070 ABGB ist nicht die grundsätzliche Unzulässigkeit der Einräumung eines dem Inhalt eines Wiederkaufsrechtes entsprechenden Kaufrechtes an eine vom Verkäufer verschiedene Person zu folgern.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Einräumung eines jeweils eigenen, eine Liegenschaft betreffenden Wiederkaufsrechts nach § 1068 ABGB an den Verkäufer und an eine am Liegenschaftsverkauf nicht beteiligte dritte Person ist zufolge Verstoßes gegen die zwingende Bestimmung des § 1070 ABGB unwirksam.OGH 8 Ob 101/25y, 21.10.2025
- Ein Wiederkaufsvorbehalt in der Form, dass dieses Recht statt dem Verkäufer generell einem Dritten zukommen soll, wozu der Käufer schon im Kaufvertrag seine Zustimmung erklärt hat, ist zulässig. Das Unübertragbarkeitsprinzip richtet sich wie das Unvererblichkeitsprinzip nur dagegen, dass ein Wechsel in der Person des aus dem Wiederkaufsvorbehalt Berechtigten herbeigeführt wird. Ein solcher Wechsel unterbleibt aber beim Wiederkaufsvorbehalt zugunsten Dritter. Das Recht des Dritten ist dann ebenso unübertragbar und unvererblich wie das Wiederkaufsrecht des Verkäufers.OGH 5 Ob 271/03v, 10.02.2004
- Das Wiederkaufsrecht erlischt jedoch zwingend mit demTod der berechtigten Person. Eine Vertragsbestimmung, dass nach dem Tod des Verkäufers seinem Sohn das Wiederkaufsrecht zukomme, ist daher wegen Gesetzwidrigkeit iSd § 879 ABGB nichtig.OGH 3 Ob 77/02y, 28.05.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020230 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 8 Ob 101/25y, 21.10.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
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