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Was bringt mir das Wiederkaufsrecht im Grundbuch?

günstig für Verkäufer betrifft Verkäufer, Käufer, Grundeigentümer, Erwerber
Die Eintragung verstärkt Ihr Recht: Sie können die Sache dann auch von einem Dritten herausverlangen, der sie inzwischen erworben hat. Inhaltlich erweitert wird das Recht dadurch nicht, es bleibt in den Grenzen, die das Gesetz zieht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 18.12.2019 (1 Entscheidung).

Stichwort des Gerichts (2004)

Innerhalb der vom Gesetz gezogenen Zulässigkeitsschranken erfährt das Wiederkaufsrecht durch die Verbücherung insofern nur eine Verstärkung, als sie es dem Wiederkäufer ermöglicht, die Sache einem Dritten "abzufordern".

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118860 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Käufer Rückkaufsrecht statt Belastungsverbot

Ja. Ein im Grundbuch eingetragenes Wiederkaufsrecht hindert Sie nicht daran, die Liegenschaft zu belasten, auch nicht in einem Ausmaß, das den Rückkauf wirtschaftlich sinnlos machen würde. Anders als ein verbüchertes Belastungs- und Veräußerungsverbot wirkt es insoweit nicht. Deshalb darf es auch zugunsten von Personen vereinbart werden, für die ein solches Verbot nicht in Betracht kommt.

günstig für Käufer Ausübung des Wiederkaufsrechts

Erklärt der Berechtigte einseitig, dass er zurückkauft, kommt der schon im ursprünglichen Kaufvertrag bedingt vereinbarte zweite Kaufvertrag mit vertauschten Rollen zustande. Der erste Kaufvertrag bleibt wirksam und ist weiterhin die Grundlage des Wiederkaufsrechts. Der Wiederkaufsverpflichtete ist deshalb nicht wie ein bloß befristeter Eigentümer zu behandeln.

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