Was bringt mir das Wiederkaufsrecht im Grundbuch?
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Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 18.12.2019 (1 Entscheidung).
Stichwort des Gerichts (2004)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118860 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 136/19i, 18.12.2019, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 218/17w, 10.04.2018, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1068
- ABGB § 1070
- Allgemeines Grundbuchsgesetz 1955 (GBG 1955) § 9
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Ein im Grundbuch eingetragenes Wiederkaufsrecht hindert Sie nicht daran, die Liegenschaft zu belasten, auch nicht in einem Ausmaß, das den Rückkauf wirtschaftlich sinnlos machen würde. Anders als ein verbüchertes Belastungs- und Veräußerungsverbot wirkt es insoweit nicht. Deshalb darf es auch zugunsten von Personen vereinbart werden, für die ein solches Verbot nicht in Betracht kommt.
Erklärt der Berechtigte einseitig, dass er zurückkauft, kommt der schon im ursprünglichen Kaufvertrag bedingt vereinbarte zweite Kaufvertrag mit vertauschten Rollen zustande. Der erste Kaufvertrag bleibt wirksam und ist weiterhin die Grundlage des Wiederkaufsrechts. Der Wiederkaufsverpflichtete ist deshalb nicht wie ein bloß befristeter Eigentümer zu behandeln.