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Darf im Vertrag anders geregelt sein, wie ich zurückgebe?

betrifft Mieter, Vermieter, Pächter, Verpächter
Die gesetzliche Regelung über die Rückstellung des gemieteten oder gepachteten Objekts ist nicht zwingend. Vermieter und Mieter können daher im Vertrag etwas anderes vereinbaren.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 09.09.2025 (24 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1965)

§ 1109 ABGB ist dispositives Recht. Es ist daher eine anderweitige vertragliche Regelung zwischen den Parteien durchaus zulässig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020737 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 24.

Im Gesetz

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