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Muss der Vermieter bei einem schweren Verstoß eine Frist einhalten?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Vermieter, Pächter
Darf der Vermieter den Vertrag wegen eines schweren Grundes vorzeitig aufheben, kann er stattdessen auch aufkündigen. Wählt er die Aufkündigung, ist er dabei an keine vertraglich oder gesetzlich vorgesehene Frist gebunden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1952)

Entscheidet sich der Bestandgeber, dem das Recht der Erhebung der Räumungsklage nach § 1118 ABGB zusteht, für die Aufkündigung, so ist er mit dieser Kündigung an keine vertragsmäßige oder gesetzliche Frist gebunden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021068 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Gesetzliche Auflösungsgründe des Vermieters

Nein. Der Vermieter kann den Vertrag vorzeitig nur auflösen, wenn ihm einer der im Gesetz genannten Auflösungsgründe zur Seite steht. Klauseln, die davon abweichen und geringere Voraussetzungen genügen lassen, sind unwirksam.

günstig für Mieter Mahnung vor Auflösung wegen Rückstand

Der Vermieter kann den Mietvertrag wegen Rückstands nur auflösen, wenn er Sie vorher ordentlich gemahnt hat. Sie müssen den Rückstand dann bis zum nächsten Zinstermin nicht bezahlt haben. Dass eine oder mehrere Zahlungen fehlen, genügt allein noch nicht.

Verwandte Fragen

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