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Wann darf der Vermieter wegen Mietrückstand sofort auflösen?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter, Pächter, Verpächter
Der Vermieter kann den Mietvertrag wegen Rückstands nur auflösen, wenn er Sie vorher ordentlich gemahnt hat. Sie müssen den Rückstand dann bis zum nächsten Zinstermin nicht bezahlt haben. Dass eine oder mehrere Zahlungen fehlen, genügt allein noch nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 31.07.2026 (34 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1958)

Die Aufhebung des Mietvertrages gemäß § 1118 ABGB kann vom Vermieter nur dann begehrt werden, wenn der Mieter trotz gehöriger Mahnung den rückständigen Zins zu bezahlen, bis zum nächsten Zinstermin den rückständigen Zins nicht bezahlt hat. Die Versäumung einer oder mehrerer Zinszahlungen berechtigt allein noch nicht zur Vertragsauflösung, Voraussetzung ist vielmehr, dass nach gehöriger Mahnung bis zu dem dieser folgenden Zinstermin der Mieter den Rückstand nicht bezahlt hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021152 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 34.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Aufkündigung ohne Mahnung

War der Vermieter berechtigt, den Vertrag vorzeitig aufzuheben, darf er stattdessen das mildere Mittel der Aufkündigung wählen. Dafür braucht er weder eine vorherige schriftliche Ermahnung, noch muss er eine Kündigungsfrist einhalten.

günstig für Vermieter Kündigung statt vorzeitiger Auflösung

Darf der Vermieter den Vertrag wegen eines schweren Grundes vorzeitig aufheben, kann er stattdessen auch aufkündigen. Wählt er die Aufkündigung, ist er dabei an keine vertraglich oder gesetzlich vorgesehene Frist gebunden.

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