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Darf der Vermieter ohne vorherige Mahnung kündigen?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Vermieter
War der Vermieter berechtigt, den Vertrag vorzeitig aufzuheben, darf er stattdessen das mildere Mittel der Aufkündigung wählen. Dafür braucht er weder eine vorherige schriftliche Ermahnung, noch muss er eine Kündigungsfrist einhalten.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

War aber der Bestandgeber zur Vertragsaufhebung berechtigt, kann er diese statt durch Klage nach § 1118 ABGB, § 29 Abs 1 Z 5 MRG auch durch das mildere Mittel der Aufkündigung ohne vorherige schriftliche Ermahnung und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist herbeiführen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021086 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Mahnung vor Auflösung wegen Rückstand

Der Vermieter kann den Mietvertrag wegen Rückstands nur auflösen, wenn er Sie vorher ordentlich gemahnt hat. Sie müssen den Rückstand dann bis zum nächsten Zinstermin nicht bezahlt haben. Dass eine oder mehrere Zahlungen fehlen, genügt allein noch nicht.

günstig für Mieter Frist bei Mietzinsrückstand

Erst dann, wenn Sie nach einer Mahnung bis zum nächsten Zinstermin noch immer im Rückstand sind. Es muss also bereits die nächste Miete fällig geworden sein, bevor die gemahnte vollständig bezahlt wurde.

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