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Muss ich Umbauarbeiten in meiner Wohnung dulden?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Vermieter
Ja, soweit Ihnen daraus kein wesentlicher Nachteil entsteht; dabei sind die Interessen beider Seiten abzuwägen. Notwendig ist eine Arbeit dann, wenn der Bauzustand des Hauses ohne sie wesentlich leiden würde. Auch bloß nützliche Arbeiten sind zulässig, wenn sie Ihnen keine wesentlichen Nachteile bringen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 20.04.2021 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1964)

Der Mieter hat Bauführungen zuzulassen, wenn daraus kein wesentlicher Nachteil für ihn entsteht, wobei auch eine billige Interessenabwägung in Betracht kommen kann. Als notwendig ist eine Ausbesserung oder Bauführung anzusehen, wenn es sich um eine solche handelt, ohne die der Bauzustand des Hauses eine wesentliche Beeinträchtigung erfahren würde.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021120 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Duldung von Eingriffen des Eigentümers

Sie müssen Eingriffe des Hauseigentümers hinnehmen, soweit sie die Ausübung Ihrer Mietrechte nicht wesentlich erschweren oder gefährden. Diese Pflicht besteht nur bei wirklich notwendigen Maßnahmen und nur dann, wenn es die einzige Möglichkeit ist, das Haus und seine Bewohner vor Nachteilen zu bewahren.

günstig für Mieter Entschädigung für geduldete Arbeiten

Müssen Sie als Mieter Beeinträchtigungen Ihres Mietrechts hinnehmen, gebührt Ihnen dafür eine angemessene Entschädigung. Diese umfasst Ihr gesamtes persönliches Interesse daran, dass Ihr Mietrecht unangetastet bleibt, bezogen auf Ihre jetzige Vermögenslage.

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