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Was passiert, wenn eine Befristung nur den Kündigungsschutz umgehen soll?

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Ist eine Kette befristeter Verträge sachlich nicht gerechtfertigt, ist die Befristung ungültig und das Dienstverhältnis gilt als unbefristet. Die aneinandergereihten Verträge zählen dann als ein einziges Dienstverhältnis, überall dort, wo es auf die Dauer der Beschäftigung ankommt. Geschützt sind allein Sie als Arbeitnehmer; Sie können den Vertrag aber auch gelten lassen und bestätigen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 22.04.2026 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1986)

Sachlich nicht gerechtfertigte Kettenarbeitsverträge sind teilnichtig. Infolge Nichtigkeit der zwecks Umgehung sozialer Schutzvorschriften vereinbarten Befristung (§ 19 Abs 1 AngG) gilt das Dienstverhältnis als ohne Zeitbestimmung eingegangen (§ 20 Abs 1 AngG). Sinn dieser Sanktion ist es, dass dem Arbeitnehmer der Kündigungsschutz gewahrt wird und die aneinandergereihten Dienstverträge für alle Ansprüche, für die es auf die Dauer der Beschäftigung ankommt, als einheitliches Dienstverhältnis gelten. Geschützt durch die (Teilsanktion) Nichtigkeitssanktion ist nur der Dienstnehmer. Der durch das Verbot Geschützte muß sich aber nicht auf die daraus resultierende Ungültigkeit berufen, sondern kann das Geschäft auch gelten lassen, es ausdrücklich bestätigen und dadurch heilen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021842 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 7.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Kettenarbeitsverträge und Befristung

Ob wiederholte Befristungen sachlich gerechtfertigt sind, entscheidet eine Abwägung. Es zählt nicht nur, wie lange die Unterbrechungen dauerten, sondern auch, wie lange dazwischen tatsächlich gearbeitet wurde. Sind die Pausen deutlich länger als die Beschäftigungszeiten, liegt schon deshalb keine unzulässige Vertragskette vor.

günstig für Arbeitgeber Befristeter Dienstvertrag mit Verlängerungsklausel

Nein. Vereinbaren die Parteien, dass sich das Dienstverhältnis ohne gegenteilige Erklärung auf unbestimmte Zeit verlängert, bleibt es trotzdem zulässig befristet. Eine solche Erklärung beendet das Dienstverhältnis nicht wie eine Kündigung, sondern verhindert bloß die Überleitung in ein unbefristetes.

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