Werde ich unbefristet angestellt, wenn Befristungen aneinandergereiht werden?
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Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 22.04.2026 (52 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1953)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Regelung des § 15 AZHG iVm § 1 KSE-BVG sind sachliche Gründe für die Befristung im Sinn der vom EuGH judizierten Grundsätze immanent.OGH 9 ObA 94/22x, 23.03.2023
- § 15 AZHG stellt eine Ausnahmebestimmung des sich aus § 4 Abs 4 VBG 1948 ergebenden Verbot von Kettenarbeitsverträgen dar. Im Anwendungsbereich dieser Bestimmung sind Kettenverträge ohne Prüfung auf deren sachliche Rechtfertigung erlaubt.OGH 9 ObA 94/22x, 23.03.2023
- Hier: Keine Rechtfertigung nach § 4 Z 3 ORF-KV 2014.OGH 9 ObA 25/20x, 25.05.2020
- Teilweise normieren Sondergesetze weitere Beschränkungen (zB § 4 Abs 4 VBG) oder lassen – nach ihrem Wortlaut – wiederholt Befristungen ohne Beschränkungen zu, wie die Bestimmung des § 32 Abs 5 ORF-G.OGH 9 ObA 25/20x, 25.05.2020
- Hier: Unzulässige Mehrfachbefristung eines Facharztes nach § 2 Abs 5 VBO 1995, da weder eine Spezialisierung noch eine Additivfachausbildung zu einer besonderen Berufsberechtigung führen.OGH 8 ObA 5/19x, 24.05.2019
Alle 27 Ergänzungen anzeigen
- Übersteigt die Dauer der Zeiten der Unterbrechung erheblich die der Beschäftigung, spricht dies tendenziell gegen eine unzulässige Vertragskette.OGH 8 ObA 50/13f, 28.10.2013
- Hier: §§ 2 Abs 5, 54 VBO Wien 1995.OGH 9 ObA 102/12h, 26.11.2012
- Hier: Qualifikation von auf der Grundlage einer Rahmeneinigung getroffenen Vereinbarungen über einzelne Arbeitseinsätze als befristete Arbeitsverträge, die angesichts der an den Interessen der Klägerin orientierten Gestaltung zu keinem unzulässigen Kettenarbeitsverhältnis führten.OGH 8 ObA 87/10t, 30.08.2011
- Hier: Kettendienstverträge zwischen Theaterunternehmen und Regieassistenten, sachliche Rechtfertigung durch Saisonende, Spielende eines Stückes; § 29 SchSpG).OGH 8 ObA 99/03x, 27.05.2004
- Gemäß § 121 Abs 2 LandesbedienstetenG ist ein befristetes Dienstverhältnis auch bei Abschluss eines weiteren befristeten Dienstverhältnisses als von Anfang an auf unbestimmte Zeit begründet anzusehen.OGH 8 ObA 219/02t, 24.04.2003
- Hier: Befristete Arbeitsverträge bei einem Zirkusunternehmen.OGH 9 ObA 89/02g, 04.09.2002
- Der Umstand, dass zwischen zwei befristeten Arbeitsverträgen ein zeitlicher Abstand liegt, schließt die Beurteilung der aneinandergereihten Verträge als einheitliches Arbeitsverhältnis nicht aus, wenn sich der Sache nach der zweite Vertrag (oder die folgenden Verträge) als Fortsetzung des (der) vorangegangen erweisen.OGH 9 ObA 89/02g, 04.09.2002
- Je öfter die Aneinanderreihung erfolgt, desto strenger sind die inhaltlichen Anforderungen an die Rechtfertigungsgründe. Auch die Dauer der Befristung und die Art der Arbeitsleistung sind in die Überlegungen einzubeziehen.OGH 9 ObA 89/02g, 04.09.2002
- Hier: § 42b Abs 4 VBG-Vertragslehrer in nicht gesicherter Verwendung, der ausschließlich zur Vertretung aufgenommen und verwendet wird.OGH 9 ObA 328/00a, 07.06.2001
- Hier: Befristete Ausübungsbewilligung für Ausländer nach dem ÄrzteG 1984.OGH 9 ObA 195/99p, 26.01.2000
- Hier: Verneint bei Beschäftigung eines Medizinstudenten als Sanitätsgehilfe (an 106 überwiegend einzelnen Tagen innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren).OGH 8 ObA 15/98h, 06.07.1998
- Das Vorliegen einer Kette befristeter Arbeitsverhältnisse lässt nämlich die innere Wahrscheinlichkeit der Umgehungsabsicht vermuten.OGH 9 ObA 7/98i, 11.02.1998
- Hier: Jeweils mit "Werkvertrag" zur Erledigung eines Auftrages beschäftigter Detektiv.OGH 8 ObA 2347/96x, 28.08.1997
- Hier: Pilot bei einer Fluggesellschaft.OGH 9 ObA 2220/96b, 30.10.1996
- Hier: Dienstnehmer des Publikumsdienstes.OGH 9 ObA 2126/96d, 04.09.1996
- Die Aneinanderreihung befristeter Arbeitsverhältnisse ist mit einer für den Arbeitnehmer nachteiligen Unsicherheit für seine weitere berufliche Zukunft verbunden und birgt in hohem Maß die Gefahr der Umgehung zwingender Rechtsnormen. Wenn gesetzliche Bestimmungen mehrere befristete Arbeitsverhältnisse in Aufeinanderfolge zulassen, ist eine auf den Normzweck Bedacht nehmende Interpretation vorzunehmen; es ist daher zu prüfen, ob im konkreten Fall die Vereinbarung mehrerer, sich unmittelbar aneinanderreihender Arbeitsverhältnisse zulässig ist.OGH 9 ObA 167/91, 23.10.1991
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 59/89, 10.05.1989
- Hier: AusländerbeschäftigungsbewilligungOGH 4 Ob 110/85, 25.03.1986
- Diesbezüglich trifft die Beweislast den Arbeitgeber.OGH 4 Ob 26/73, 03.04.1973
- Gilt auch dann, wenn schon von vornherein einzelne Dienstverhältnisse von der Dauer je eines Monates aneinandergereiht werden sollten, sodass also ein tatsächlich länger andauerndes Dienstverhältnis in zahlreiche aneinander anschließende Dienstverhältnisse von kurzer Dauer zerlegt wird.OGH 4 Ob 40/69, 27.06.1969
- Auch sachlich gerechtfertigte Kettenverträge sind aber dort ausgeschlossen, wo sie das Gesetz ausdrücklich verbietet (hier: § 4 Abs 4 VBG).OGH 4 Ob 19/69, 22.04.1969
- Die Umdeutung der mehrfachen befristeten Dienstverträge in ein unbefristetes Dienstverhältnis erfordert auch die Umdeutung der Rechtshandlungen, die der eine oder beide Vertragspartner in irriger rechtlicher Annahme gesetzt haben. In einem solchen Fall ist der auf die veränderte Rechtslage anwendbare Sinn der Rechtshandlung zu erforschen.OGH 4 Ob 90/64, 06.10.1964
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021824 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 52.
- OGH 8 ObA 14/26f, 22.04.2026, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 65/25m, 18.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 69/24y, 23.10.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 17/24a, 23.07.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 94/22x, 23.03.2023, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 55/20h, 29.09.2020, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 68/20p, 25.08.2020, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 25/20x, 25.05.2020, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 5/19x, 24.05.2019, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 11/19d, 25.03.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1151 · Von Verträgen über Dienstleistungen
- ABGB § 1158
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Wird ein befristeter Vertrag nur deshalb verlängert, weil Sie aus persönlichen Gründen darum gebeten haben, liegt keine unzulässige Aneinanderreihung befristeter Verträge vor. Dass Sie die Verlängerung bloß beantragt haben, genügt dafür allerdings nicht.
Ob wiederholte Befristungen sachlich gerechtfertigt sind, entscheidet eine Abwägung. Es zählt nicht nur, wie lange die Unterbrechungen dauerten, sondern auch, wie lange dazwischen tatsächlich gearbeitet wurde. Sind die Pausen deutlich länger als die Beschäftigungszeiten, liegt schon deshalb keine unzulässige Vertragskette vor.