Darf mein Dienstgeber Befristungen immer wieder aneinanderreihen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 19.02.2026 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Regelung des § 15 AZHG iVm § 1 KSE-BVG sind sachliche Gründe für die Befristung im Sinn der vom EuGH judizierten Grundsätze immanent.OGH 9 ObA 94/22x, 23.03.2023
- § 15 AZHG stellt eine Ausnahmebestimmung des sich aus § 4 Abs 4 VBG ergebenden Verbot von Kettenarbeitsverträgen dar. Im Anwendungsbereich dieser Bestimmung sind Kettenverträge ohne Prüfung auf deren sachliche Rechtfertigung erlaubt.OGH 9 ObA 94/22x, 23.03.2023
- Zweiter Rechtsgang zu 9 ObA 10/96OGH 9 ObA 7/98i, 11.02.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0081784 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 9.
- OGH 9 ObA 88/25v, 19.02.2026, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 81/25i, 27.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 94/22x, 23.03.2023, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 21/18f, 21.03.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG) § 4 · Dienstvertrag
- VBG § 38 · Zuordnung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Wird ein befristeter Vertrag nur deshalb verlängert, weil Sie aus persönlichen Gründen darum gebeten haben, liegt keine unzulässige Aneinanderreihung befristeter Verträge vor. Dass Sie die Verlängerung bloß beantragt haben, genügt dafür allerdings nicht.
Nein. Vereinbaren die Parteien, dass sich das Dienstverhältnis ohne gegenteilige Erklärung auf unbestimmte Zeit verlängert, bleibt es trotzdem zulässig befristet. Eine solche Erklärung beendet das Dienstverhältnis nicht wie eine Kündigung, sondern verhindert bloß die Überleitung in ein unbefristetes.