Wird mir eigenes Verschulden angerechnet, das nichts bewirkt hat?
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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 12.12.2024 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier im Zusammenhang mit einem Unfall beim Aussteigen aus einem PKW ohne vorherige Kontaktaufnahme mit dem Lenker.OGH 2 Ob 204/24z, 12.12.2024
- Mitverschulden bedeutet, dass der Geschädigte ein ihm vorwerfbares Verhalten gesetzt hat, das ebenfalls kausal für den Schaden ist.OGH 1 Ob 167/24a, 19.11.2024
- Hier: Die Konstruktion aufgrund der falschen Statik des Beklagten wäre auch dann während des Betonierens eingestürzt, wenn die Klägerin „alles richtig gemacht“ hätte.OGH 1 Ob 162/23i, 23.10.2023
- Hier: Verletzung eines ohne Schutzhandschuhe fahrenden Snowboarders an einem als Produktfehler zu qualifizierenden Spalt einer Snowboardrampe. Mitverschulden des Snowboarders wegen Unterlassen der Verwendung von Handschuhen mangels Mitverschuldenszusammenhangs verneint.OGH 1 Ob 214/08i, 25.11.2008
- Hier: Weiterveräußerung von unter Eigentumsvorbehalt von der Klägerin an den Käufer verkauften Fahrzeugen durch den beklagten Autohändler, der die Fahrzeuge vom Käufer unter verdächtigen Umständen erworben hatte, wobei die Klägerin, die sich mit dem Einblick in selbstgestempelte Überweisungsbelege begnügte, selbst sorglos handelte (Verschuldensteilung 1:1).OGH 8 Ob 78/07i, 22.11.2007
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Das Mitverschulden im Sinne des § 1304 ABGB wird als Sorglosigkeit im Umgang mit eigenen Rechtsgütern charakterisiert. Dabei kommt dem „Mitverschulden" Relevanz nur zu, soferne es kausal ist. Überdies bedarf es eines Mitverschuldenszusammenhangs und der Adäquanz.OGH 8 Ob 78/07i, 22.11.2007
- Eine für die Entwicklung des Schadens nicht kausal gewordene spätere Pflichtverletzung des Geschädigten kann einen Mitverschuldenseinwand nicht begründen.OGH 5 Ob 242/02b, 28.01.2003
- Ebenso ist Adäquanz des Geschehensablaufs auch auf seiten des Geschädigten erforderlich.OGH 1 Ob 2/84, 22.02.1984
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022831 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 15.
- OGH 2 Ob 204/24z, 12.12.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 167/24a, 19.11.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 222/22h, 21.11.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1304
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Für eine Mitschuld am eigenen Schaden ist nicht nötig, dass Sie sich rechtswidrig verhalten haben. Es genügt, dass Sie mit Ihren eigenen Gütern sorglos umgegangen sind. Der Schaden wird dann zwischen Ihnen und dem Schädiger aufgeteilt.
Den Schaden trägt derjenige, bei dem er eingetreten ist. Entsteht er durch bloßen Zufall, können Sie ihn also niemand anderem anlasten.