Verliere ich alles, wenn ich beim Unfall selbst unaufmerksam war?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1981)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verstoß des Geschädigten gegen § 46 ABs 1 StVO vs Übertretung des § 20 Abs 1 StVO durch den Schädiger.OGH 2 Ob 30/25p, 29.04.2025
- Hier: Einsteigen in ein Wasserflugzeug ohne die erforderliche Aufmerksamkeit und ohne konkrete Aufforderung.OGH 3 Ob 212/13t, 22.01.2014
- Hier: Übertretung eines Überholverbotes versus Verstoß gegen die Vorschriften über die Beleuchtung eines Fahrzeuges.OGH 2 Ob 194/06b, 23.03.2007
- Keine Rechtswidrigkeit in technischem Sinne erforderlich, jedoch Sorglosigkeit des Geschädigten in eigenen Angelegenheiten.OGH 7 Ob 648/89, 09.11.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022580 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 15.
- OGH 2 Ob 30/25p, 29.04.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1304
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Für eine Mitschuld am eigenen Schaden ist nicht nötig, dass Sie sich rechtswidrig verhalten haben. Es genügt, dass Sie mit Ihren eigenen Gütern sorglos umgegangen sind. Der Schaden wird dann zwischen Ihnen und dem Schädiger aufgeteilt.
Auch wenn der andere den Unfall verschuldet hat, müssen Sie sich als Halter die Gefahr anrechnen lassen, die von Ihrem eigenen Fahrzeug ausgeht. Ihr Ersatzanspruch verringert sich deshalb um diesen Anteil.