Zum Inhalt springen

Verliere ich alles, wenn ich beim Unfall selbst unaufmerksam war?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Schädiger, Autofahrer, Fußgänger, Versicherer
Wenn Sie den Schaden bei besserer Aufmerksamkeit hätten vermeiden können, trifft Sie ein Mitverschulden und Ihr Ersatz wird gekürzt. Ihr eigener Fehler ändert aber nichts daran, dass der andere durch seinen Verstoß für den Schaden verantwortlich bleibt. Sein Fehlverhalten wird durch Ihr Mitverschulden nicht aus der Welt geschafft.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Dass der Geschädigte bei gehöriger Aufmerksamkeit den Schadenseintritt vermeiden konnte, begründet sein Mitverschulden; dieses kann aber den Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen dem Verstoß des vorschriftswidrig Handelnden und dem eingetretenen Schaden nicht beseitigen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022580 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 15.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Mitverschulden ohne rechtswidriges Verhalten

Für eine Mitschuld am eigenen Schaden ist nicht nötig, dass Sie sich rechtswidrig verhalten haben. Es genügt, dass Sie mit Ihren eigenen Gütern sorglos umgegangen sind. Der Schaden wird dann zwischen Ihnen und dem Schädiger aufgeteilt.

günstig für Schädiger Anrechnung der eigenen Betriebsgefahr

Auch wenn der andere den Unfall verschuldet hat, müssen Sie sich als Halter die Gefahr anrechnen lassen, die von Ihrem eigenen Fahrzeug ausgeht. Ihr Ersatzanspruch verringert sich deshalb um diesen Anteil.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Vorsatz des Schädigers und Mitverschulden
Schadenersatz · Mitverschulden und Zusammenhang mit dem Schaden
Schadenersatz · Mitverschulden ohne Auswirkung auf den Schaden
Schadenersatz · Mitverschulden und Ursächlichkeit