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Trifft mich Mitschuld, obwohl ich nichts Verbotenes tat?

günstig für Schädiger betrifft Geschädigte, Schädiger, Unfallbeteiligte, Versicherungen
Für eine Mitschuld am eigenen Schaden ist nicht nötig, dass Sie sich rechtswidrig verhalten haben. Es genügt, dass Sie mit Ihren eigenen Gütern sorglos umgegangen sind. Der Schaden wird dann zwischen Ihnen und dem Schädiger aufgeteilt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 28.08.2024 (75 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Das Mitverschulden des Geschädigten an der Herbeiführung seines eigenen Schadens im Sinne des § 1304 ABGB (§ 7 Abs 1 EKHG) setzt nicht die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens voraus, sondern nur die Sorglosigkeit gegenüber den eigenen Gütern.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 16 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032045 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 75.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Geschädigter Mitverschulden und Zusammenhang mit dem Schaden

Nein. Ein Mitverschulden trifft Sie nur, wenn Ihr Verhalten gerade darauf gerichtet sein musste, den Schaden zu verhindern oder klein zu halten, den der andere verursacht hat. Zwischen Ihrem Versäumnis und der Pflichtverletzung des Schädigers muss also ein Zusammenhang bestehen.

günstig für Geschädigter Mitverschulden und Ursächlichkeit

Auch wenn Ihnen ein eigenes Verschulden vorgeworfen wird, führt das nur dann zu einer Teilung des Schadens, wenn Ihr Verhalten für den Eintritt des Schadens auch ursächlich war. Ein Fehler ohne Auswirkung auf den Schaden mindert Ihren Ersatz daher nicht.

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