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Kann ich mehrere Schädiger gemeinsam bei einem Gericht klagen?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagte, Geschädigte
Ja. Nach dem älteren Rechtssatz begründete die gemeinsame Haftung mehrerer Schädiger noch keine Rechtsgemeinschaft im Verfahren. Seit der Zivilverfahrensnovelle 1983 begründet jedoch jede Solidarverpflichtung eine materielle Streitgenossenschaft, sodass gemeinsam geklagt werden kann.

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Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 04.11.2021 (3 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1981)

Eine deliktische Solidarhaftung im Sinne des § 1302 ABGB vermag noch keine Rechtsgemeinschaft im Sinne des § 11 Z 1 ZPO zu begründen.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026728 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Gemeinsames Gericht für mehrere Beklagte

Nein, nicht schon durch eine bloße Behauptung. Mehrere Beklagte können zwar bei einem gemeinsamen Gericht geklagt werden, wenn sie zusammen haften. Reicht das Vorbringen dazu inhaltlich nicht aus, wird dieser gemeinsame Gerichtsstand damit nicht begründet.

günstig für Beklagter Gemeinsamer Gerichtsstand mehrerer Beklagter

Nur unter einer Voraussetzung. Mehrere Beklagte mit verschiedenen Wohnsitzen können Sie an einem gemeinsamen Gerichtsstand nur dann zusammen klagen, wenn sie in Bezug auf den Streitgegenstand in Rechtsgemeinschaft stehen oder aus demselben Grund verpflichtet sind. Fehlt dieser enge Zusammenhang, trägt dieser gemeinsame Gerichtsstand nicht.

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