Muss ich selbst etwas tun, um den Schaden gering zu halten?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 11.01.2024 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026994 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 8 ObA 69/23i, 11.01.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Ob Sie zu wenig getan haben, um den Schaden gering zu halten, prüft das Gericht nicht von sich aus. Der Schädiger muss das im Verfahren einwenden und auch beweisen.
Nein, nicht in jedem Fall. Bei Ansprüchen gegen den Staat wegen fehlerhafter Entscheidungen entfällt der Anspruch, soweit ein Rechtsmittel Abhilfe hätte schaffen können. Außerhalb dieses Bereichs führt das Unterlassen eines möglichen Rechtsmittels nicht dazu, dass Sie den Schaden allein tragen; trifft Sie ein Verschulden, wird der Schaden geteilt. Zu Schritten mit hohem Kostenrisiko oder geringer Erfolgsaussicht sind Sie nicht verpflichtet.