Muss ich selbst etwas tun, um den Schaden klein zu halten?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 21.10.2025 (57 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Tatsächlich trifft jeden Geschädigten die Obliegenheit, zumutbare Handlungen zu setzen, die objektiv geeignet sind, den Schaden abzuwehren oder zu verringern.OGH 4 Ob 24/24v, 21.10.2025
- Eine Verletzung der Schadensminderungsobliegenheit liegt unter anderem dann vor, wenn der Geschädigte Handlungen unterlassen hat, die geeignet gewesen wären, den Schaden abzuwehren oder zu verringern, obwohl sie – objektiv betrachtet – von einem verständigen Durchschnittsmenschen gesetzt worden wären, um eine nachteilige Veränderung des eigenen Vermögens hintanzuhalten.OGH 1 Ob 107/25d, 30.09.2025
- Hier: Zur Verkaufsobliegenheit des geschädigten Anlegers.OGH 1 Ob 118/16h, 18.10.2016
- Hier: Ablehnung medizinisch indizierter, lebenserhaltender Maßnahmen.OGH 2 Ob 148/15a, 31.08.2016
- Zustimmung zu einer objektiv zumutbaren Heilbehandlung.OGH 2 Ob 219/10k, 22.06.2011
Alle 12 Ergänzungen anzeigen
- Der Geschädigte ist nicht zu Verfahrensschritten verpflichtet, die mit einem bedeutenden Kostenrisiko verbunden sind oder geringe Aussicht auf Erfolg haben.OGH 6 Ob 31/08i, 13.03.2008
- Maßgebend ist, ob der Geschädigte jene Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die ein verständiger Teilnehmer in seiner Lage angewandt hätte, um eine Schädigung nach Möglichkeit abzuwenden.OGH 8 Ob 85/06t, 30.11.2006
- Hier: Im Rahmen der den Werkbesteller treffenden Schadenverhinderungspflicht/Schadenminderungspflicht ist er verhalten, sein Wahlrecht zwischen der Wandlung und der Preisminderung nicht zum laufenden Nachteil des Werkunternehmers zu gestalten.OGH 3 Ob 188/99i, 23.05.2001
- Maßgebend ist, ob der Geschädigte jene Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die ein verständiger Teilnehmer in seiner Lage angewandt hätte, um eine Schädigung nach Möglichkeit abzuwenden.OGH 1 Ob 9/00f, 28.03.2000
- Hier: Unterlassen von ausreichenden Trocknungsmaßnahmen.OGH 2 Ob 221/97g, 09.10.1997
- Muss der Geschädigte zunächst aus Zeitdruck ein ungünstiges Deckungsanbot annehmen, ist er verhalten (hier: Geschäftsraummiete) später marktkonforme Deckung zu suchen.OGH 6 Ob 549/86, 30.11.1987
- Miete eines Ersatzfahrzeuges.OGH 8 Ob 115/79, 21.06.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023573 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 57.
- OGH 4 Ob 24/24v, 21.10.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 107/25d, 30.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 120/24y, 22.01.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 133/23d, 28.05.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 208/23m, 14.12.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 70/23i, 19.10.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 31/22g, 31.08.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 177/20y, 28.09.2021
- OGH 3 Ob 126/19d, 29.08.2019, Fall aus Salzburg
- OGH 4 Ob 59/18g, 25.09.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1304
- ABGB § 1325 · Insbesondere
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ein Vorwurf trifft Sie nur, wenn die unterlassene Handlung Ihnen zumutbar war und geeignet gewesen wäre, den Schaden zu verringern. Verweigern Sie eine zumutbare Heilbehandlung, die Ihre Beschwerden bessern könnte, müssen Sie die Folgen selbst tragen. Beschreiten Sie einen risikobehafteten Rechtsweg nicht, liegt dagegen keine Verletzung vor.
Sie verletzen Ihre Pflicht zur Schadensminderung nur, wenn Sie schuldhaft eine zumutbare Erwerbsmöglichkeit ausschlagen. Der Schädiger muss nachweisen, dass Sie eine ganz konkrete Verdienstmöglichkeit abgelehnt haben. Der bloße Hinweis, Sie hätten irgendwie etwas dazuverdienen können, genügt nicht.