Was passiert, wenn ich meinen Schaden nicht klein gehalten habe?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 08.09.2022 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2008)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Weder die Geschädigten noch der Schädiger nutzten die Möglichkeit, den Schaden durch eine relativ geringe Abschlagszahlung abzuwenden.OGH 1 Ob 192/09f, 15.12.2009
- Sofern der Schädiger auch Einfluss auf die schadenserhöhende Maßnahme hat, ist eine Schadensteilung nach der Schwere der Zurechnungsgründe vorzunehmen.OGH 1 Ob 192/09f, 15.12.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124232 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 11.
- OGH 3 Ob 117/22k, 08.09.2022, Fall aus Tirol
- OGH 3 Ob 126/19d, 29.08.2019, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. War Ihr sorgloses Verhalten für den Eintritt oder die Höhe des Schadens nicht ursächlich, entlastet es den Schädiger nicht. Diesen Teil muss er voll ersetzen. Nur der Teil, den Sie beide verursacht haben, wird geteilt, wobei Sie dabei in der Regel den größeren Anteil tragen.
Hat jemand Sie absichtlich geschädigt, wird Ihr Ersatz nicht gekürzt, auch wenn Sie selbst unvorsichtig waren. Die Verantwortung des Schädigers wiegt so schwer, dass Ihre Unachtsamkeit nicht ins Gewicht fällt.