Trifft ein Schulkind Mitschuld an einem Verkehrsunfall?
günstig für Kind betrifft Kinder, Eltern, Autofahrer, Versicherer
In der Regel nicht. Ein Kind, das erst seit kurzem zur Schule geht, muss sich der Gefahren im Straßenverkehr noch nicht voll bewusst sein. Spieltrieb und das Vergessen von Warnungen sprechen gegen einen Vorwurf.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 20.04.2023 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1964)
Kein Mitverschulden eines sechseinhalbjährigen Knaben, der mit anderen Kindern auf dem Schulweg spielt und auf den Verkehr nicht achtet. Er ging erst einige Tage zur Schule und musste sich der mit dem Straßenverkehr verbundenen Gefahr noch nicht voll bewusst sein. Spieltrieb und Vergessen der Warnungen sind zu berücksichtigen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Sechsjähriges Kind mit Inlineskates in unmittelbarer Nähe zur Fußgängerzone.OGH 2 Ob 61/23v, 20.04.2023
- Hier: Ein achtjähriges Kind spielte - für die Pkw-Lenkerin erkennbar - mit einem weiteren Kind neben der Fahrbahn und krabbelte im Zuge dessen auf einer Böschung mit einem Schwert in der Hand in Richtung der Fahrbahn und lief sodann über die Fahrbahn.OGH 2 Ob 124/12t, 07.08.2012
- Sechsjährigem Kind kann unbeachtes Verhalten im Straßenverkehr wegen seiner geistigen Unreife in der Regel nicht als Verschulden angelastet werden.OGH 2 Ob 102/76, 11.06.1976
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027641 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 2 Ob 61/23v, 20.04.2023, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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