Muss ein Autofahrer immer mit Kindern auf der Fahrbahn rechnen?
günstig für Kind betrifft Autofahrer, Kinder, Eltern, Geschädigte
Nein, nicht immer. Auf das verkehrsgerechte Verhalten von Kindern darf man sich nur dann nicht verlassen, wenn nach den Umständen mit ihnen auf der Fahrbahn zu rechnen ist, etwa bei am Straßenrand spielenden Kindern. Halten sich Kinder im vorschulpflichtigen Alter auf der Fahrbahn auf, muss dagegen stets mit verkehrswidrigem Verhalten gerechnet werden.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 27.06.2023 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Die Nichtanwendung des Vertrauensgrundsatzes auf Kinder gemäß § 3 StVO kommt nur dann in Betracht, wenn nach den Umständen mit der Benützung der Fahrbahn durch Kinder zu rechnen ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bei Kindern im vorschulpflichtigen Alter, die sich auf der Fahrbahn aufhalten, muss iSd § 3 StVO aber stets mit einem verkehrswidrigen Verhalten gerechnet werden.OGH 2 Ob 180/21s, 14.12.2021
- Die Nichtanwendung des Vertrauensgrundsatzes gegenüber Kindern setzt deren Wahrnehmbarkeit voraus, soferne ihre Anwesenheit und demnach eine unklare Verkehrssituation durch spezielle Umstände - wie etwa in der Nähe einer Schule - nicht konkret indiziert ist.OGH 12 Os 51/94, 05.05.1994
- Am Straßenrand schneeballwerfende Kinder.OGH 8 Ob 103/82, 01.07.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0074009 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 2 Ob 114/23p, 27.06.2023, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Schadenersatz · Sichtbarkeit von Kindern im Verkehr
Schadenersatz · Mitverschulden von Schulkindern im Verkehr
Schadenersatz · Grenzen des Vertrauensgrundsatzes im Verkehr
Schadenersatz · Mitverschulden von Kindern im Verkehr
Schadenersatz · Vertrauen auf richtiges Verhalten anderer