Der OGH hat in der Sache entschieden.
OGH 2 Ob 61/23v
Worum es ging: Bekomme ich Ersatz, wenn jemand eine Vorschrift übertreten hat?
Fachgebiete laut RIS: Schadenersatz nach Verkehrsunfall
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Ob eine übertretene Vorschrift gerade Ihren Schaden verhindern sollte, ergibt sich aus ihrem Inhalt. Das Gericht muss dazu den Zweck der Vorschrift ermitteln. Was sich die Behörde beim Anordnen eines Verkehrszeichens innerlich gedacht hat, ist dafür ohne Bedeutung.
Nein. Haben Sie die für einen bestimmten Bereich geltende Höchstgeschwindigkeit überschritten, ereignet sich der Unfall aber außerhalb dieses Bereichs, wird Ihnen die Überschreitung nicht angelastet. Ebenso wenig, wenn Sie im Zeitpunkt des Bremsentschlusses ohnehin nur mehr so schnell fuhren, wie es erlaubt war.
Das hängt vom Einzelfall ab. Bei Kindern unter vierzehn Jahren wird geprüft, ob sie im konkreten Fall einsehen konnten, was sie tun; das hängt stark von Alter und geistiger Entwicklung ab. Auch ein Mitverschulden des Kindes darf nur nach Abwägung aller Umstände angenommen werden.
Ja, das ist möglich. Kinder sind nicht in jedem Fall von der Haftung frei. Es kommt darauf an, wie viel Einsicht das Kind zur Zeit des Unfalls hatte und wie es sich verhalten hat. Den Beweis für ein Verschulden des Kindes muss die Gegenseite erbringen.
In der Regel nicht. Ein Kind, das erst seit kurzem zur Schule geht, muss sich der Gefahren im Straßenverkehr noch nicht voll bewusst sein. Spieltrieb und das Vergessen von Warnungen sprechen gegen einen Vorwurf.
Nein. Läuft ein noch nicht sechsjähriges Kind aus Spieltrieb über die Straße, ohne auf den Verkehr zu achten, trifft es kein Mitverschulden. Kindern in diesem Alter kann unbedachtes Verhalten im Straßenverkehr wegen ihrer geistigen Unreife in der Regel nicht vorgeworfen werden.
Ja. Die Fahrverbotszeichen der Straßenverkehrsordnung sind Schutznormen. Sie sollen den Verkehr auf den betroffenen Straßen möglichst gering halten. Erfasst sind alle Gefahren, die durch das Befahren dieser Verkehrsfläche mit Kraftfahrzeugen verursacht oder erhöht werden.
Grundsätzlich nein. Eine Fußgängerzone soll nach Möglichkeit von jedem Fahrzeugverkehr frei bleiben und in erster Linie den Fußgängern dienen. Nach der späteren Rechtsprechung sind Fußgängerzone und Gehsteig bei der Frage, wer sie benützen darf, grundsätzlich gleich zu behandeln.
Wenn das Berufungsgericht die Entscheidung über die Kosten aufschiebt, ist auch das Höchstgericht daran gebunden. Über die Kosten des Rechtsmittelverfahrens entscheidet dann das Gericht erster Instanz. Sie erfahren die endgültige Kostenverteilung also erst am Ende des Verfahrens.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht Feldkirch, 12.10.2022, 56 Cg 19/22g-23
- Oberlandesgericht Innsbruck als Berufungsgericht, 26.01.2023, 2 R 184/22h-30
Zitierte Paragrafen
ABGB § 21 StVO 1960 § 19 StVO 1960 § 53 StVO 1960 § 76 StVO 1960 § 76a ZPO § 52
Entscheidungstext
46 Absätze, 16.648 Zeichen · im RIS ansehen
Anfang des Textes anzeigen
Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
20.04.2023
Geschäftszahl
2Ob61/23v
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Grohmann als Vorsitzende sowie die Hofräte Dr. Nowotny, Hon.-Prof. PD Dr. Rassi, MMag. Sloboda und Dr. Kikinger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei minderjähriger D*, vertreten durch die Mutter I*, diese vertreten durch Dr. Richard Bickel, Rechtsanwalt in Dornbirn, gegen die beklagten Parteien 1. G*, 2. D*, und 3. D*, alle vertreten durch Dr. Horst Lumper, Rechtsanwalt in Bregenz, wegen 26.325,45 EUR sA und Feststellung, über die Revision der klagenden Partei gegen das Teilurteil des Oberlandesgerichts Innsbruck als Berufungsgericht vom 26. Jänner 2023, GZ 2 R 184/22h-30, womit infolge Berufung der beklagten Parteien das Teil- und Zwischenurteil des Landesgerichts Feldkirch vom 12. Oktober 2022, GZ 56 Cg 19/22g-23, abgeändert wurde, zu Recht erkannt:
Spruch
Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass das Teil- und Zwischenurteil des Erstgerichts wiederhergestellt wird.
Über die Kosten des Rechtsmittelverfahrens hat das Erstgericht zu entscheiden.
Text
Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).