Steht mir als Hinterbliebenem die Abfertigung selbst zu?
günstig für Hinterbliebener betrifft Hinterbliebene, Witwen, Erben, Arbeitgeber
Ja. Die Abfertigung nach dem Tod des Angestellten steht der Witwe und den unterhaltsberechtigten gesetzlichen Erben aus eigenem Recht zu, nicht als Rechtsnachfolge nach dem Verstorbenen. Der Anspruch entsteht damit in ihrer Person und nicht in jener des Verstorbenen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 25.05.2016 (9 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1960)
Die Witwe macht den Anspruch auf Abfertigung nach § 23 Abs 6 AngG kraft eigenen Rechts und nicht als Rechtsnachfolger des Verstorbenen geltend (vgl SZ 25/231).
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Anspruch des unterhaltsberechtigten gesetzlichen Erben auf die Todfallsabfertigung nach § 23 Abs 6 AngG ist originärer Natur, hier: Sohn gegenüber dem Vater.OGH 9 ObA 15/16w, 25.05.2016
- Der Anspruch der gesetzlichen Erben auf die Todfallsabfertigung ist originärer Natur.OGH 9 ObA 240/97b, 11.02.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028721 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 9 ObA 15/16w, 25.05.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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