Zum Inhalt springen

Wirkt es sich aus, wenn ich auf meine Abfertigung verzichtet habe?

günstig für Unterhaltsberechtigter betrifft Unterhaltspflichtige, Kinder, Arbeitnehmer, Unterhaltsberechtigte
Wer auf eine ihm zustehende Abfertigung verzichtet, darf das nicht zu Lasten der Unterhaltsberechtigten tun. Voraussetzung ist aber, dass Ihnen das vorwerfbar ist; schon leichte Fahrlässigkeit genügt. Maßstab ist, wie sich ein pflichtgetreuer Elternteil verhalten hätte, der bei einem krankheitsbedingten Berufswechsel auf seinen Anspruch achtet.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Ein Verzicht auf die Geltendmachung einer nach den Umständen zustehenden Abfertigung darf nicht zu Lasten des Unterhaltsberechtigten gehen. Eine Anspannung setzt jedoch eine dem Unterhaltspflichtigen vorwerfbare Pflichtverletzung voraus, wobei leichte Fahrlässigkeit genügt. Beurteilungsmaßstab ist hiebei das Verhalten eines pflichtgetreuen Elternteiles. Ein solcher wäre im Falle eines krankheitsbedingten Berufswechsels bemüht, sein Recht auf vorzeitigen Austritt (oder Kündigung unter ausdrücklichem Hinweis auf den Austrittsgrund) zu wahren und sich damit den Anspruch auf die Abfertigung zu sichern.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107086 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 7.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltspflichtiger Abfertigung als Grundlage des Unterhalts

Nur, wenn sie tatsächlich ausgezahlt wurde. Der Unterhaltspflichtige muss die Auszahlung als Kapitalbetrag nur dann verlangen, wenn die Interessen des Unterhaltsberechtigten deutlich überwiegen – also nur, wenn damit eine finanzielle Notlage der Familie abgewendet würde.

günstig für Unterhaltspflichtiger Abfertigung als Eigeneinkommen

Ja. Erhält der Unterhaltsberechtigte eine Abfertigung, ist sie als sein eigenes Einkommen zu berücksichtigen. Sie fließt damit in die Bemessung des Unterhalts ein.

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Vergleich bei Ende des Arbeitsverhältnisses
Familienrecht · Abfertigung bei der Unterhaltsbemessung
Arbeitsrecht · Austritt wegen Kinderbetreuung und Abfertigung
Arbeitsrecht · Abfertigung trotz Kündigung statt Austritt