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Wer trägt die Abfertigung, wenn der Betrieb verkauft wurde?

günstig für Betriebserwerber betrifft Arbeitnehmer, Betriebsveräußerer, Betriebserwerber, Arbeitgeber
Alter und neuer Betriebsinhaber haften Ihnen gemeinsam. Untereinander wird danach aufgeteilt, welchen Nutzen jeder aus Ihrer Arbeitsleistung gezogen hat und welche Entgeltbestandteile diesen Nutzen abgelten sollten. Bei der Abfertigung trägt der Veräußerer jenen Betrag, der dem Anspruch im Zeitpunkt des Betriebsübergangs entspricht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 30.08.2016 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2005)

Die Frage, welchen Ausgleich der eine leistende Solidarschuldner (Betriebsveräußerer) gegen den anderen dadurch befreiten Solidarschuldner (Betriebserwerber) hat, ist entsprechend § 896 ABGB nach den allfälligen „besonderen Verhältnissen" zwischen Veräußerer und Erwerber zu lösen. Es soll auf den Nutzen, den der alte bzw der neue Betriebsinhaber aus der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers gezogen haben bzw darauf, welche Entgeltbestandteile diesen Nutzen abgelten sollten, abgestellt werden. Bei sukzessiv entstehenden Anwartschaftsrechten wie der Abfertigung ist unter Heranziehung von § 6 Abs 2 AVRAG jener Betrag dem Veräußerer zuzurechnen, der dem „fiktiven" - hier tatsächlichen - Abfertigungsanspruch im Zeitpunkt des Betriebsüberganges entspricht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120011 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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