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Darf ich wegen vorübergehender Krankheit vorzeitig austreten?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Angestellte, Arbeitgeber
Nein. Eine bloß vorübergehende, durch Krankheit bedingte Arbeitsunfähigkeit ist kein wichtiger Grund für einen vorzeitigen Austritt. Anders kann es sein, wenn Sie die Arbeit dauerhaft nicht mehr leisten können oder Ihre Gesundheit dadurch Schaden nähme.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 21.04.2016 (4 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1955)

Eine vorübergehende, durch Krankheit bedingte Arbeitsunfähigkeit des Dienstnehmers bildet keinen wichtigen Austrittsgrund im Sinne des § 26 Z 1 AngG.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028813 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Vorzeitiger Austritt wegen Gesundheitsgefährdung

Ja, wenn eine dauerhafte Gefährdung droht. Entscheidend ist die Vorausschau, dass Sie das Dienstverhältnis künftig nicht ohne Gefahr für Ihre Gesundheit fortsetzen könnten. Auch eine psychische Belastung am Arbeitsplatz kann dafür genügen; zwischen Ihrer Dienstleistung und der Gefährdung muss aber ein ursächlicher Zusammenhang bestehen.

günstig für Arbeitnehmer Drohende Gesundheitsgefahr als Austrittsgrund

Nein. Es genügt, dass Ihre Gesundheit bei Fortsetzung der bisherigen Tätigkeit gefährdet wäre; ein Schaden muss noch nicht eingetreten sein. Die Bedrohung muss aber schon im Zeitpunkt Ihrer Austrittserklärung bestehen, eine bloße Befürchtung für die Zukunft reicht nicht.

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