Darf meine Kündigung für mich unzumutbare Nachteile haben?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 26.08.2025 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Übernahme des Firmenfahrzeugs durch den kündigenden Außendienstmitarbeiter vor Ablauf der siebenjährigen Abschreibungsdauer gegen Zahlung der restlichen (noch nicht abgeschriebenen) Anschaffungskosten.OGH 8 ObA 81/05b, 23.02.2006
- Hier: Unzulässige Erschwerung durch die Verpflichtung, im Fall der Selbstkündigung die durch die vorzeitige Auflösung des Leasingvertrages über das dem Dienstnehmer zur Verfügung gestellte Dienstfahrzeug entstehenden Kosten in Höhe von 1 ½ Monatsgehältern zu tragen.OGH 8 ObA 56/04z, 24.06.2004
- Dem Arbeitnehmer dürfen im Fall der Ausübung des Kündigungsrechtes nicht finanzielle Opfer in einem Ausmaß auferlegt werden, dass sie die Kündigungsfreiheit wirtschaftlich in erheblichem Umfang beeinträchtigen.OGH 8 ObA 56/04z, 24.06.2004
- Hier: Der Arbeitnehmer ist Sachwalter, dessen Enthebung nicht durch den Dienstgeber. (Verein für S.), sondern die zuständigen Gerichte erfolgt und daher dem Einfluss des Dienstgebers entzogen ist. Die eine Kündigungsfreiheit einschränkenden Umstände basieren daher nicht auf einzel- oder kollektivvertraglichen Regelungen, sondern ergeben sich aus der Natur des Arbeitsverhältnisses, sodass dessen Beendigung nicht vom Widerruf sämtlicher Sachwalterschaften abhängig ist.OGH 8 ObA 167/97k, 16.10.1997
- Hier: Als Leistungsanreiz gewährte Prämie.OGH 9 ObA 57/97s, 05.03.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028876 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 7.
- OGH 9 ObA 4/25s, 26.08.2025, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 68/24d, 18.06.2024, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja, wenn eine Kündigungsmöglichkeit vereinbart wurde und sie in einem angemessenen Verhältnis zur Dauer der Befristung steht. Hält die vereinbarte Frist oder der Termin die gesetzlichen Vorgaben nicht ein, wird die Vereinbarung dadurch meist nicht unwirksam. Bei der Berechnung der Kündigungsentschädigung treten dann dieselben Folgen ein wie bei einem unbefristeten Vertrag.
Eine Kündigung kann angefochten werden, wenn sie wesentliche Interessen des Arbeitnehmers beeinträchtigt. Liegt aber einer der gesetzlichen Ausnahmegründe vor, darf der Betriebsinhaber trotz dieser Folgen kündigen. Die Beeinträchtigung muss dabei sehr wohl vorliegen; der Ausnahmegrund hebt nur die soziale Ungerechtfertigtheit auf.