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Darf mein Vertrag die Kündigung durch mich erschweren?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte
Ob Ihre Kündigung unzulässig erschwert wird, hängt nicht von der Länge Ihrer Kündigungsfrist ab. Entscheidend ist, dass für beide Seiten gleiche Fristen gelten und die Kündigung auch sonst nicht erschwert wird, etwa durch den Verfall einer Kaution, durch Vertragsstrafen, durch den Wegfall von Erfolgsbeteiligungen oder durch die Pflicht, bereits erhaltene Leistungen zurückzuzahlen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 18.06.2024 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Auf die Dauer der Kündigungsfrist des Arbeitnehmers als solche kommt es bei der Beurteilung der Frage, ob eine unzulässige Erschwerung des Kündigungsrechts vereinbart wurde, nicht an. Entscheidend für diese Frage ist das Gebot der Fristengleichheit sowie das Gebot, diese Kündigungsfreiheit auch nicht durch andere Abreden zu erschweren, wie zB den Verfall von Kautionen, die Vereinbarung von Vertragsstrafen, den Wegfall von Erfolgsbeteiligungen oder durch die Abrede, daß der Arbeitnehmer im Falle der Kündigung bereits empfangene Leistungen wieder zurückerstatten muß.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028260 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 9.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags

Ja, wenn eine Kündigungsmöglichkeit vereinbart wurde und sie in einem angemessenen Verhältnis zur Dauer der Befristung steht. Hält die vereinbarte Frist oder der Termin die gesetzlichen Vorgaben nicht ein, wird die Vereinbarung dadurch meist nicht unwirksam. Bei der Berechnung der Kündigungsentschädigung treten dann dieselben Folgen ein wie bei einem unbefristeten Vertrag.

günstig für Arbeitgeber Befristeter Dienstvertrag mit Verlängerungsklausel

Nein. Vereinbaren die Parteien, dass sich das Dienstverhältnis ohne gegenteilige Erklärung auf unbestimmte Zeit verlängert, bleibt es trotzdem zulässig befristet. Eine solche Erklärung beendet das Dienstverhältnis nicht wie eine Kündigung, sondern verhindert bloß die Überleitung in ein unbefristetes.

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