Darf mein Vertrag die Kündigung durch mich erschweren?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 18.06.2024 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das einseitig zwingende Kündigungsfristengleichheitsgebot ist nicht nur im Sinne gleich langer Fristen, sondern auch im materiellen Sinn dahin zu verstehen, dass die Gestaltung der beendigungsabhängigen Ansprüche für den Arbeitnehmer nicht ungünstiger sein darf als für den Arbeitgeber.OGH 9 ObA 91/04d, 29.09.2004
- Hier: Treueprämie.OGH 8 ObA 167/98m, 06.07.1998
- Hier: Als Leistungsanreiz gewährte Prämie.OGH 9 ObA 57/97s, 05.03.1997
- Darf nicht dadurch umgangen werden, daß dem kündigenden Dienstnehmer für den Fall der Ausübung seines Kündigungsrechts ein finanzielles Opfer in einem Ausmaß auferlegt wird, das die Kündigungsfreiheit wirtschaftlich in erheblichen Umfang beeinträchtigt.OGH 9 ObA 151/93, 11.08.1993
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028260 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 9.
- OGH 6 Ob 68/24d, 18.06.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 53/18m, 25.06.2019, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1158
- ABGB § 1159 · Kündigung
- Angestelltengesetz (AngG) Art. 1 § 20
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja, wenn eine Kündigungsmöglichkeit vereinbart wurde und sie in einem angemessenen Verhältnis zur Dauer der Befristung steht. Hält die vereinbarte Frist oder der Termin die gesetzlichen Vorgaben nicht ein, wird die Vereinbarung dadurch meist nicht unwirksam. Bei der Berechnung der Kündigungsentschädigung treten dann dieselben Folgen ein wie bei einem unbefristeten Vertrag.
Nein. Vereinbaren die Parteien, dass sich das Dienstverhältnis ohne gegenteilige Erklärung auf unbestimmte Zeit verlängert, bleibt es trotzdem zulässig befristet. Eine solche Erklärung beendet das Dienstverhältnis nicht wie eine Kündigung, sondern verhindert bloß die Überleitung in ein unbefristetes.