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Muss ich mir ersparte Haushaltskosten im Spital anrechnen lassen?

günstig für Schädiger betrifft Geschädigter, Patient, Versicherung, Schädiger
Ersparen Sie sich durch einen Spitalsaufenthalt Kosten für Ihre Haushaltsführung, müssen Sie sich diesen ersparten Aufwand anrechnen lassen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 23.04.2024 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1955)

Hat ein Verletzter infolge des Spitalsaufenthaltes Kosten in seiner Haushaltsführung erspart, so muss er sich diesen ersparten Aufwand anrechnen lassen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030643 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 17.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Geschädigter Haushaltsersparnis und Vorteilsausgleich

Was Sie sich während eines Spitalsaufenthalts an Haushaltskosten ersparen, wird nur auf sachlich und zeitlich entsprechende Ersatzansprüche angerechnet. Dazu zählen etwa die Spitalskosten, die Sie selbst zu zahlen haben.

günstig für Geschädigter Haushaltshilfe nach Körperverletzung

Ja. Können Sie den Haushalt nach der Verletzung nicht mehr selbst führen, sind die Kosten einer Haushaltshilfe zu ersetzen, soweit Sie die Arbeit nur für sich selbst geleistet hätten. Erhalten Sie Pflegegeld, wird es auf diesen Anspruch angerechnet, soweit es um Ihren eigenen Anteil geht. Kommt die Haushaltsführung auch anderen Familienmitgliedern zugute, wird in der Regel nach Kopfteilen aufgeteilt.

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