Muss ich mir ersparte Haushaltskosten im Spital anrechnen lassen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 23.04.2024 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1955)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auch nicht gegenüber Verpflegskosten.OGH 2 Ob 228/79, 12.02.1980
- Geringere Fahrtkosten.OGH 8 Ob 194/79, 20.12.1979
- Keine Geltendmachung von Haushaltsersparnis gegenüber einem nicht kongruenten Anspruch aus Verdienstentgang.OGH 2 Ob 95/72, 21.09.1972
- Berücksichtigung der Haushaltsersparnis nur gegenüber sachlich und zeitlich kongruenten Schadenersatzansprüchen des Geschädigten.OGH 8 Ob 298/71, 23.11.1971
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030643 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 17.
- OGH 2 Ob 14/24h, 23.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 70/20p, 17.09.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1325 · Insbesondere
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Was Sie sich während eines Spitalsaufenthalts an Haushaltskosten ersparen, wird nur auf sachlich und zeitlich entsprechende Ersatzansprüche angerechnet. Dazu zählen etwa die Spitalskosten, die Sie selbst zu zahlen haben.
Ja. Können Sie den Haushalt nach der Verletzung nicht mehr selbst führen, sind die Kosten einer Haushaltshilfe zu ersetzen, soweit Sie die Arbeit nur für sich selbst geleistet hätten. Erhalten Sie Pflegegeld, wird es auf diesen Anspruch angerechnet, soweit es um Ihren eigenen Anteil geht. Kommt die Haushaltsführung auch anderen Familienmitgliedern zugute, wird in der Regel nach Kopfteilen aufgeteilt.