Werden pauschale Krankenhauskosten wegen meiner Ersparnis gekürzt?
günstig für Versicherungsträger betrifft Versicherungsträger, Schädiger, Geschädigter
Pauschalsätze für die Krankenhauspflege werden wegen ersparter Haushaltskosten nur gekürzt, wenn der Versicherungsträger sein Recht sonst missbräuchlich ausüben würde, der Unterschied also sehr beträchtlich wäre. Beträgt die Haushaltsersparnis nur ein Fünftel der pauschalierten Kosten, ist das nicht der Fall.
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Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 23.04.2024 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1957)
Eine Kürzung der Pauschalsätze für Krankenhauspflege wegen Ersparungen, die der Beschädigte in der Haushaltsführung erzielt hat; käme nur dann in Frage, wenn es sich um eine mißbräuchliche Rechtsausübung des Versicherungsträgers handelte, wenn also der Unterschied ein sehr beträchtlicher wäre. Von einem beträchtlichen Unterschied kann nicht gesprochen werden, wenn die Haushaltsersparnis nur ein Fünftel der pauschalierten Kosten beträgt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Kürzung der Pauschalsätze widerspräche dem Grundsatz der Pauschalierung.OGH 2 Ob 11/88, 30.08.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030662 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 2 Ob 14/24h, 23.04.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1325 · Insbesondere
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