Muss ich mir ersparte Kosten auf meinen Schadenersatz anrechnen lassen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2020, zuletzt bestätigt am 17.09.2020 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2020)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dieser muss sich daher grundsätzlich den Vorteil anrechnen lassen, der in einer allfälligen Haushaltsersparnis des Geschädigten oder seiner unterhaltspflichtigen Eltern bestand.OGH 2 Ob 70/20p, 17.09.2020
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133269 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 2 Ob 70/20p, 17.09.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1325 · Insbesondere
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Was Sie sich während eines Spitalsaufenthalts an Haushaltskosten ersparen, wird nur auf sachlich und zeitlich entsprechende Ersatzansprüche angerechnet. Dazu zählen etwa die Spitalskosten, die Sie selbst zu zahlen haben.
Wenn Angehörige Sie nach einem Unfall betreuen und Ihre vermehrten Bedürfnisse abdecken, geschieht das nicht, um den Schädiger zu entlasten. Solche Leistungen werden daher nicht auf Ihren Schaden angerechnet. Sie können den Ersatz selbst geltend machen.