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Muss ich mir ersparte Kosten auf meinen Schadenersatz anrechnen lassen?

günstig für Schädiger betrifft Geschädigte, Unfallopfer, Eltern, Schädiger
Ja. Machen Sie einen Schaden im eigenen Namen geltend, kann Ihnen der Schädiger die Vorteile entgegenhalten, die aus demselben Ereignis entstanden sind. Dazu zählt die Ersparnis im Haushalt bei Ihnen oder bei Ihren unterhaltspflichtigen Eltern. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Verletzte oder der Unterhaltspflichtige klagt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2020, zuletzt bestätigt am 17.09.2020 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2020)

Bleibt der Geschädigte im Umfang der Schadensverlagerung auf den Unterhaltspflichtigen auch selbst weiterhin aktivlegitimiert, weil es nicht darauf ankommt, ob der durch den Unfall Verletzte oder dessen Unterhaltspflichtiger den Anspruch geltend macht, kann die Anrechnung des Vorteils demjenigen gegenüber eingewendet werden, der den Schaden im eigenen Namen geltend macht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133269 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Geschädigter Haushaltsersparnis und Vorteilsausgleich

Was Sie sich während eines Spitalsaufenthalts an Haushaltskosten ersparen, wird nur auf sachlich und zeitlich entsprechende Ersatzansprüche angerechnet. Dazu zählen etwa die Spitalskosten, die Sie selbst zu zahlen haben.

günstig für Geschädigter Pflege durch Angehörige und Schadenersatz

Wenn Angehörige Sie nach einem Unfall betreuen und Ihre vermehrten Bedürfnisse abdecken, geschieht das nicht, um den Schädiger zu entlasten. Solche Leistungen werden daher nicht auf Ihren Schaden angerechnet. Sie können den Ersatz selbst geltend machen.

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