Welche Einwände habe ich, wenn meine Schuld weitergegeben wurde?
günstig für Schuldnerbetrifft Schuldner, Gläubiger, Inkassobüros, Konsumenten
Einwände aus dem Verhältnis zwischen altem und neuem Gläubiger können Sie nur erheben, soweit damit die Gläubigerstellung des neuen Gläubigers in Frage steht und Sie nicht ein Recht des alten Gläubigers ausüben. Sie können sich also darauf berufen, dass das Übertragungsgeschäft nichtig ist oder erfolgreich angefochten wurde. Auf ein noch nicht ausgeübtes Rücktritts- oder Anfechtungsrecht können Sie sich dagegen nicht berufen.
Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 21.10.2025
(6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Einwendungen aus dem Verhältnis zwischen Zedent und Zessionar kann der abgetretene Schuldner nur so weit geltend machen, als damit die Gläubigerstellung des Zessionars in Frage gestellt wird und er damit nicht ein Recht des Zedenten ausübt. Der abgetretene Schuldner kann sich also mit Erfolg darauf berufen, daß das Zessionsgeschäft nichtig sei oder daß es der Zedent erfolgreich angefochten habe; er kann sich aber nicht etwa auf ein noch nicht ausgeübtes Rücktrittsrecht oder Anfechtungsrecht berufen.
Hat der Schuldner eine Sache in anfechtbarer Weise an jemand anderen übertragen, können Sie als Gläubiger nicht die Herausgabe der Sache verlangen. Der Erwerber muss aber dulden, dass Sie zur Hereinbringung Ihrer Geldforderung auf diese Sache greifen. Es wird so behandelt, als wäre die Sache nie übertragen worden.
günstig für Gläubiger Klage nach Übertragung zum Inkasso
Wird eine Forderung nur zum Einziehen übertragen, darf die Person, die sie erhalten hat, dennoch darüber im Prozess verfügen. Sie kann die Forderung also selbst gerichtlich geltend machen.