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Darf der alte Gläubiger noch klagen, wenn er die Forderung verkauft hat?

günstig für Schuldner betrifft Gläubiger, Schuldner, Käufer einer Forderung, Kläger, Beklagter
Wenn jemand seine Forderung an eine andere Person abtritt, gehört sie ab diesem Zeitpunkt der anderen Person. Der frühere Gläubiger kann den Schuldner dann nicht mehr im eigenen Namen auf Zahlung klagen. Klagen kann nur noch derjenige, der die Forderung übernommen hat.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 26.06.2025 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Liegt eine Zession vor, ist die Forderung aus dem Vermögen des Zedenten ausgeschieden und Bestandteil des Vermögens des Übernehmers geworden; der Zedent ist daher nicht mehr berechtigt, den Schuldner im eigenen Namen auf Zahlung zu klagen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032780 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 11.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Gläubiger Klage nach Übertragung zum Inkasso

Wird eine Forderung nur zum Einziehen übertragen, darf die Person, die sie erhalten hat, dennoch darüber im Prozess verfügen. Sie kann die Forderung also selbst gerichtlich geltend machen.

günstig für Gläubiger Klagerecht bei Abtretung zum Inkasso

Wird eine Forderung nur zum Eintreiben abgetreten, bleibt das Recht zu klagen mit dem Anspruch verbunden. Wer die Forderung wieder zurückerhält, kann damit auch selbst klagen.

Verwandte Fragen

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Exekution · Übernommene Forderung mit bestehendem Urteil