Darf der alte Gläubiger noch klagen, wenn er die Forderung verkauft hat?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 26.06.2025 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zur Abtretung eines Schadenersatzanspruchs in einem Leasingvertrag.OGH 2 Ob 87/25w, 26.06.2025
- Mangels Gläubigerstellung ab Wirksamkeit der Zession darf der Zedent keine die Schuld des Zessus gegenüber dem Zessionar reduzierende (und diesen daher benachteiligende) Vereinbarung mehr treffen.OGH 7 Ob 126/02h, 26.06.2002
- Der Zedent ist nach der ersten Abtretung nicht mehr Inhaber der Forderung, sie ist nicht mehr in seiner Rechtszuständigkeit. Er kann sie daher auch nicht mehr wirksam übertragen. So wie der Zedent die zedierte Forderung ohne Rückzession nicht einklagen kann, so kann er auch nur nach wirksamer Rückzession, durch welche er wieder die Rechtszuständigkeit über die Forderung erworben hat, einen (weiteren) wirksamen Abtretungsvertrag schließen.OGH 6 Ob 604/81, 13.07.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032780 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 11.
- OGH 2 Ob 87/25w, 26.06.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 190/19f, 20.02.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wird eine Forderung nur zum Einziehen übertragen, darf die Person, die sie erhalten hat, dennoch darüber im Prozess verfügen. Sie kann die Forderung also selbst gerichtlich geltend machen.
Wird eine Forderung nur zum Eintreiben abgetreten, bleibt das Recht zu klagen mit dem Anspruch verbunden. Wer die Forderung wieder zurückerhält, kann damit auch selbst klagen.