Darf mein Arbeitsvertrag einvernehmlich zu meinem Nachteil geändert werden?
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Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 29.03.2023 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- § 48 ASGG.OGH 9 ObA 64/89, 19.04.1989
- Die die Rechtsstellung des Arbeitnehmers für die die Zukunft teilweise verschlechternde einvernehmliche Vertragsänderung ist soweit wirksam, als auch der geänderte Vertragsinhalt den durch Gesetz, KV oder Betriebsvereinbarung zwingend normierten Mindestanforderungen entspricht.OGH 9 ObA 10/89, 15.03.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034017 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 8 ObA 5/23b, 29.03.2023, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ihr Arbeitgeber darf den Umfang Ihrer Arbeitspflicht und damit Ihr Entgelt nicht auf Dauer einseitig ändern. Das darf er auch dann nicht, wenn er damit auf ein vertragswidriges Verhalten reagieren will. Tut er es dennoch, dürfen Sie vorzeitig austreten.
War eine Betriebsvereinbarung unzulässig, wurde ihr Inhalt aber Teil Ihres Arbeitsvertrags, bleiben darin vorgesehene Änderungs- und Beendigungsvorbehalte des Arbeitgebers grundsätzlich bestehen. Er darf sie nur nach billigem Ermessen ausüben und muss die allgemeinen Schranken des Arbeitsvertrags beachten. Bei Vorbehalten, die konkrete Ansprüche betreffen, muss der Betriebsrat nicht mehr mitwirken.