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Kann ich eine einvernehmliche Auflösung nachträglich anfechten?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte
Wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet, um eine Entlassung zu vermeiden, geschieht das meist gerade deshalb, weil beide Seiten über ihre Rechtslage unsicher sind. Ob die Entlassung berechtigt gewesen wäre, ist dabei nur der Beweggrund des Arbeitgebers und macht die Vereinbarung nicht unwirksam.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 29.11.2021 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Vereinbarung über eine einvernehmliche Auflösung eines Dienstverhältnisses zur Vermeidung einer Entlassung. Solche Vereinbarungen werden häufig zur Risikovermeidung im Hinblick auf die bei einem oder beiden Teilen gegebene Unsicherheit über die Richtigkeit des eigenen Standpunktes geschlossen. Die Einschätzung der Berechtigung der Entlassung durch den Arbeitgeber betrifft dessen Motiv für den Vertragsabschluss.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110660 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Umgehung des Schutzes beim Betriebsübergang

Wenn Ihr Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet wird und Sie zugleich beim neuen Inhaber zu schlechteren Bedingungen weiterarbeiten sollen, ist das eine unzulässige Umgehung der Schutzvorschriften. Ob die Bedingungen schlechter sind, wird nicht an einzelnen Punkten gemessen, sondern an der gesamten Regelung im Vergleich.

günstig für Arbeitnehmer Entlassung bei befristetem Vertrag

Eine Entlassung beendet Ihr Arbeitsverhältnis sofort, auch wenn es befristet war und selbst dann, wenn sie nicht berechtigt war. Sie können die Entlassung bei Gericht anfechten, wenn einer der gesetzlichen Anfechtungsgründe vorliegt. Dass eine Kündigung in Ihrem Fall gar nicht möglich gewesen wäre, schadet dabei nicht.

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