Kann ich eine einvernehmliche Auflösung nachträglich anfechten?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 29.11.2021 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein Motivirrtum ist aber unbeachtlich, wenn die Parteien das Motiv nicht iS § 901 ABGB zur Bedingung des Geschäftes gemacht haben und die Beklagte den (allfälligen) Irrtum des Klägers nicht arglistig herbeigeführt hat.OGH 9 ObA 271/01w, 27.03.2002
- Hier: Ungerechtfertigte Druckausübung auf eine Schwangere.OGH 9 ObA 31/00z, 15.03.2000
- Einem leitenden Angestellten kann unterstellt werden, er sei bei einem in ruhiger Atmosphäre geführten längeren Gespräch, in dessen Verlauf die Möglichkeit zur Überlegung des weiteren Verhaltens eingeräumt wurde, in der Lage, die Situation einigermaßen realistisch einzuschätzen.OGH 8 ObA 2/99y, 24.06.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110660 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 8 ObA 86/21m, 29.11.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wenn Ihr Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet wird und Sie zugleich beim neuen Inhaber zu schlechteren Bedingungen weiterarbeiten sollen, ist das eine unzulässige Umgehung der Schutzvorschriften. Ob die Bedingungen schlechter sind, wird nicht an einzelnen Punkten gemessen, sondern an der gesamten Regelung im Vergleich.
Eine Entlassung beendet Ihr Arbeitsverhältnis sofort, auch wenn es befristet war und selbst dann, wenn sie nicht berechtigt war. Sie können die Entlassung bei Gericht anfechten, wenn einer der gesetzlichen Anfechtungsgründe vorliegt. Dass eine Kündigung in Ihrem Fall gar nicht möglich gewesen wäre, schadet dabei nicht.