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Läuft die Verjährungsfrist weiter, wenn ich die Rechnung beanstande?

günstig für Auftraggeber betrifft Unternehmer, Auftraggeber, Konsumenten
Für die kurze Verjährung solcher Forderungen kommt es nicht darauf an, ob der Unternehmer die nötige Gewerbeberechtigung hatte. Verlangen Sie eine genauere Aufschlüsselung der Rechnung, schiebt das den Beginn der Verjährungsfrist nicht hinaus.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 17.08.2023 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1970)

Das Vorliegen einer den Bestimmungen der Gewerbeordnung entsprechenden Berechtigung ist für die Anwendbarkeit der Bestimmung des § 1486 Z 1 ABGB nicht Voraussetzung. Das Verlangen des Beklagten, den durch Rechnungszumittlung geforderten Betrag näher zu detaillieren, schiebt den Beginn des Laufes der Verjährungsfrist nicht hinaus.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034154 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Im Gesetz

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