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Ab wann muss ich die Handwerkerrechnung zahlen?

betrifft Auftraggeber, Handwerker, Unternehmer, Konsumenten
Wurde kein fester Preis vereinbart, wird das Entgelt nicht schon mit der Fertigstellung fällig, sondern erst mit der Übermittlung der Rechnung. Diese muss allerdings in einer im Verkehr üblichen Frist gelegt werden. Erst ab der Fälligkeit läuft auch die Verjährungsfrist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 30.09.2025 (73 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1965)

Wurde der Werklohn nicht im Vorhinein fix vereinbart, so wird er nicht mit der Vollendung des Werkes, sondern erst mit der Rechnungszumittlung fällig, was allerdings innerhalb verkehrsüblicher Frist geschehen muss. Mit der Fälligkeit beginnt sodann der Lauf der Verjährungsfrist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 19 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021821 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 73.

Im Gesetz

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