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Gilt die kurze Frist auch bei sehr hohen Rechnungen?

günstig für Schuldner betrifft Unternehmer, Auftraggeber, Kunden, Handwerker
Ja. Die dreijährige Frist für Forderungen aus einem geschäftlichen Betrieb gilt unabhängig von der Höhe des Betrags. Sie greift auch bei ungewöhnlichen Geschäften, die nicht zum täglichen Leben gehören, solange sie zu einer der aufgezählten Gruppen zählen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 26.08.2024 (11 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1979)

Unter § 1486 Z 1 ABGB fallen auch Forderungen von großen Beträgen und aus selten vorkommenden Geschäften, wenn sie zu einer der dort aufgezählten Gruppen gehören.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034143 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Gläubiger Anwendungsbereich der kurzen Verjährung

Ob für eine Forderung die kurze Verjährungszeit gilt, richtet sich allein danach, ob genau diese Forderung im Gesetz aufgezählt ist. Andere Überlegungen sind dafür nicht maßgeblich.

günstig für Gläubiger Verjährung von Bereicherungsansprüchen

Ansprüche, weil jemand eine fremde Sache zum eigenen Nutzen verwendet hat, verjähren grundsätzlich erst nach dreißig Jahren. Die kurze Frist gilt nur, wenn es um Leistungen oder Lieferungen im geschäftlichen Betrieb geht.

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