Bekomme ich einen Kurator, obwohl meine Anschrift bekannt ist?
günstig für Abwesender betrifft Verfahrensbeteiligte, Abwesende, Kläger, Beklagter
In der Regel nicht. Ist Ihr Aufenthalt bekannt und wäre eine Zustellung an dieser Anschrift möglich, muss kein Abwesenheitskurator bestellt werden. Diese Auffassung hat der Oberste Gerichtshof nicht beanstandet.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 18.12.2019 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Die Auffassung, das kein Abwesenheitskurator für eine Person bekannten Aufenthalts zu bestellen ist, wenn die Zustellung an der bekannten Anschrift möglich wäre, ist nicht offenbar gesetzwidrig.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034200 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 181/19g, 18.12.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 276 · Entschädigung, Entgelt und Aufwandersatz
- Außerstreitgesetz (AußStrG) Art. 16
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