ABGB § 276
Was die Gerichte dazu entschieden haben
Wohnen Sie seit jeher im Ausland unter einer bekannten Anschrift, an die ohne weiteres zugestellt werden kann, hemmen Sie damit die Rechte anderer nicht. Dass die Zustellung länger dauert, muss die Gegenseite hinnehmen. Ein Abwesenheitskurator darf erst bestellt werden, wenn erfolglos versucht wurde, Sie an Ihrem Wohnort zu erreichen.
Für eine abwesende Person kann das Gericht einen Kurator bestellen. Ein Abwesenheitskurator vertritt sie in allen Angelegenheiten, ein Prozesskurator dagegen nur in dem einen Rechtsstreit, für den er bestellt wurde. Ein Abwesenheitskurator kommt auch dann in Betracht, wenn der Aufenthalt zwar bekannt, eine Zustellung aber nicht möglich ist.
Unterhalt kann nur dann nach einem möglichen statt nach dem tatsächlichen Einkommen bemessen werden, wenn der Unterhaltspflichtige von seiner Pflicht weiß. Weiß eine abwesende Person nachweislich nichts davon, genügt es nicht, dass ihr gerichtlich bestellter Vertreter davon Kenntnis hat. Denn diese Berechnungsweise setzt ein Verschulden oder die Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit voraus.
In der Regel nicht. Ist Ihr Aufenthalt bekannt und wäre eine Zustellung an dieser Anschrift möglich, muss kein Abwesenheitskurator bestellt werden. Diese Auffassung hat der Oberste Gerichtshof nicht beanstandet.
Für Schäden durch einen Abwesenheitskurator wird nicht nach den Regeln über die Haftung des Staates für Behördenfehler gehaftet. Maßgeblich sind vielmehr die allgemeinen Bestimmungen des bürgerlichen Rechts über die Haftung solcher Vertreter.
Ja. Wer für eine abwesende Person als Kurator bestellt wird, darf gegen diese Bestellung auch im eigenen Namen ein Rechtsmittel einbringen.
Ja, solange seine Bestellung aufrecht ist. Wurde für eine abwesende Person ein Kurator bestellt und ist dieser Beschluss weder bekämpft noch aufgehoben, darf der Kurator einschreiten und Rechtsmittel erheben. War die Bestellung zu Unrecht erfolgt, ist das Verfahren zwar nichtig, das Rechtsmittel aber trotzdem zulässig; die Nichtigkeit wird aus diesem Anlass wahrgenommen.
Wer anregt, für eine abwesende Person einen Vertreter zu bestellen, damit deren gefährdete Rechte gewahrt bleiben, darf das dem Gericht mitteilen. Eigene rechtlich anerkannte Interessen des Anregenden werden durch die Bestellung oder deren Ablehnung aber nicht berührt. Er kann die Entscheidung des Gerichts daher nicht mit einem Rechtsmittel bekämpfen.
Zwei Schritte sind nötig: die öffentliche Kundmachung durch Anschlag an der Gerichtstafel und danach die Übergabe des Bewilligungsbeschlusses an den Kurator. Erst dann kann an ihn wirksam zugestellt werden.
Ein Postfehlbericht allein genügt nicht, damit das Gericht für einen Abwesenden einen Vertreter bestellt. Sie müssen die Voraussetzungen dafür anders glaubhaft machen.
Die Regeln über die Bestellung eines Vertreters für Personen mit unbekanntem Aufenthalt gelten auch im Verfahren außer Streitsachen. Liegen die Voraussetzungen für beide Wege vor, können Sie wählen, ob das Gericht des laufenden Verfahrens den Vertreter bestellt oder das Pflegschaftsgericht einen Abwesenheitsvertreter.