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Wann verjähren meine Rentenansprüche nach dem Feststellungsurteil?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Unfallopfer, Rentenberechtigte, Versicherer
Wenn Sie während eines laufenden Feststellungsverfahrens laufende Rentenbeträge noch nicht geltend gemacht haben, verjähren diese nicht währenddessen. Die Verjährungsfrist beginnt für diese Beträge erst neu zu laufen, sobald das Feststellungsurteil rechtskräftig ist.

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Rechtsprechung seit 2022, zuletzt bestätigt am 15.10.2024 (2 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2022)

Die Verjährungsfrist für Rentenansprüche, die während des anhängigen Feststellungsprozesses noch nicht geltend gemacht wurden, beginnt mit Eintritt der Rechtskraft des Feststellungsurteils (neu) zu laufen.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133895 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Verjährung laufender Renten nach Urteil

Ja. Auch wenn ein Gericht rechtskräftig festgestellt hat, dass Ihnen Ersatz zusteht, verfallen die einzelnen laufenden Zahlungen jeweils drei Jahre nach ihrer Fälligkeit. Sie müssen die nach dem Urteil fällig werdenden Beträge also rechtzeitig einfordern.

günstig für Schädiger Verjährung künftiger Schäden

Sobald Ihnen ein erster Schaden entstanden ist, läuft die Verjährungsfrist für den gesamten Anspruch, auch wenn die Höhe noch nicht feststeht. Künftige, aber schon absehbare Schäden verjähren daher mit. Um das zu verhindern, müssen Sie innerhalb der Frist eine Klage auf Feststellung der Haftung einbringen.

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