Wie lange kann man rückständige Rücklagenbeiträge fordern?
günstig für Eigentümergemeinschaft betrifft Wohnungseigentümer, Hausverwalter, Eigentümergemeinschaft
Rückstände bei den Beiträgen zur Rücklage der Eigentümergemeinschaft verjähren erst nach dreißig Jahren. Die kurzen Fristen von drei Jahren gelten dafür nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 16.05.2024 (3 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1983)
Beitragsrückstände zur Rücklage verjähren mangels Anwendbarkeit des § 1480 und des § 1486 Z 1 ABGB in dreißig Jahren.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034299 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 37/24p, 16.05.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 99/21a, 31.05.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 162/19p, 20.02.2020, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1479
- ABGB § 1480
- ABGB § 1486 · Besondere Verjährungszeit
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 16 · Nutzung, Änderung und Erhaltung des Wohnungseigentumsobjekts
- WEG 2002 § 31 · Rücklage
- WEG 2002 § 32 · Aufteilung der Aufwendungen
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