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Verfallen meine Überstunden, wenn sie schon abgerechnet wurden?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte, Arbeiter
Nein. Sind die Überstunden bereits Bestandteil der Lohnabrechnung, müssen Sie sie nicht noch einmal gesondert geltend machen. Ein Verfall tritt dann nicht mehr ein; es gilt nur noch die dreijährige Verjährungsfrist.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 25.11.2021 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Sind die Überstunden Bestandteil der Lohnabrechnung, so bedarf es einer besonderen Geltendmachung durch den Dienstnehmer nicht. Ein Verfall kann in diesem Fall nicht mehr eintreten; die Geltendmachung der ordnungsgemäß abgerechneten Überstunden unterliegt dann vielmehr nur der dreijährigen Verjährungsfrist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034435 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Verfallsfrist beim Überstundenpauschale

Die Frist beginnt trotzdem zu laufen. Es genügt, dass die Abrechnung überhaupt Überstunden erfasst; sie muss nicht alle geleisteten enthalten. Bei einem Überstundenpauschale ist spätestens bei Ende des Arbeitsverhältnisses abzurechnen, danach verfallen auch die dadurch nicht abgegoltenen Überstunden.

günstig für Arbeitgeber Beginn der Verfallsfrist für Lohnansprüche

Die Verfallsfrist beginnt mit der Fälligkeit Ihres Entgelts zu laufen. Ob und wann Sie eine Lohnabrechnung erhalten haben, spielt dabei im Allgemeinen keine Rolle. Sie müssen Ihre Ansprüche auch nicht beziffern, um sie rechtzeitig geltend zu machen.

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