Verfallen meine Überstunden, wenn sie schon abgerechnet wurden?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 25.11.2021 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier war die Abfertigung bereits Bestandteil der Lohnabrechnung, sodass eine Geltendmachung innerhalb der kollektivvertraglich vorgesehenen Dreimonatsfrist (§ 19 des KV für die Arbeiter der Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen Österreichs) nicht mehr erforderlich war.OGH 8 ObA 34/07v, 30.08.2007
- Ist ein Entgeltanspruch des Arbeitnehmers bereits Bestandteil der vom Dienstgeber erstellten Lohnabrechnung, bedarf es keiner außergerichtlichen Geltendmachung dieses Anspruches gegenüber dem Dienstgeber.OGH 8 ObA 34/07v, 30.08.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034435 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 9 ObA 134/21b, 25.11.2021, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Die Frist beginnt trotzdem zu laufen. Es genügt, dass die Abrechnung überhaupt Überstunden erfasst; sie muss nicht alle geleisteten enthalten. Bei einem Überstundenpauschale ist spätestens bei Ende des Arbeitsverhältnisses abzurechnen, danach verfallen auch die dadurch nicht abgegoltenen Überstunden.
Die Verfallsfrist beginnt mit der Fälligkeit Ihres Entgelts zu laufen. Ob und wann Sie eine Lohnabrechnung erhalten haben, spielt dabei im Allgemeinen keine Rolle. Sie müssen Ihre Ansprüche auch nicht beziffern, um sie rechtzeitig geltend zu machen.